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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Fanni Schlüter und habe eine Frage zu meinen Rechten, wenn mein Flug gestrichen wird. Ich habe vor kurzem einen Flug gebucht, um in den Urlaub zu fliegen. Leider habe ich nun erfahren, dass mein Flug gestrichen wurde. Ich stehe nun vor der Frage, wie ich weiter vorgehen soll und welche Rechte ich in dieser Situation habe.

Der Ist-Zustand ist also, dass mein gebuchter Flug gestrichen wurde und ich nun nicht mehr wie geplant in den Urlaub fliegen kann. Dies stellt mich vor einige Probleme, da ich bereits Urlaub genommen habe und auch bereits Unterkünfte gebucht habe, die nun möglicherweise nicht stornierbar sind. Zudem habe ich viel Geld für den Flug bezahlt, das ich gerne zurückerstattet haben möchte, falls ich den Flug nicht mehr antreten kann.

Meine Sorgen sind daher, dass ich meinen Urlaub nicht antreten kann, finanzielle Einbußen habe und nicht weiß, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen soll. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, welche Rechte ich als Passagier habe, wenn mein Flug gestrichen wird und welche Möglichkeiten es gibt, um mein Geld zurückzubekommen oder anderweitig entschädigt zu werden.

Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir mögliche Lösungen aufzeigen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Schlüter

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Schlüter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rechte, wenn Ihr Flug gestrichen wird. Es tut mir leid zu hören, dass Sie vor dieser unangenehmen Situation stehen und Ihren Urlaub nun möglicherweise nicht antreten können. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als Passagier informiert sind und wissen, welche Schritte Sie unternehmen können, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie als Passagier gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte. Zunächst einmal hat die Fluggesellschaft die Pflicht, Sie über die Annullierung des Fluges zu informieren und Ihnen alternative Flugmöglichkeiten anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort.

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Diese Ausgleichszahlung kann bis zu 600 Euro betragen, je nachdem, wie weit Ihr Flugziel entfernt ist und wie lange die Verspätung beträgt.

In Ihrem Fall, da Sie bereits Urlaub genommen haben und Unterkünfte gebucht haben, die möglicherweise nicht stornierbar sind, sollten Sie sich umgehend mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und Ihr Anliegen schildern. Fragen Sie nach einer möglichen Entschädigung und klären Sie, ob die Fluggesellschaft Ihnen bei der Umbuchung auf einen anderen Flug behilflich sein kann.

Sollte die Fluggesellschaft Ihnen keine angemessene Lösung anbieten oder Ihre Rechte nicht respektieren, können Sie sich an eine Verbraucherberatung oder einen Anwalt für Reiserecht wie mich wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock

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Experte für Reiserecht

Fred Kock