Bin ich berechtigt, eine Rückerstattung zu verlangen, wenn mein Hotel nicht den gebuchten Standards entspricht?
Juni 12, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Isabel Schreiber und habe kürzlich eine Reise in ein Hotel gebucht, das nicht den Standards entspricht, die mir bei der Buchung versprochen wurden. Ich habe für einen Aufenthalt in einem Vier-Sterne-Hotel bezahlt, aber bei meiner Ankunft stellte ich fest, dass das Hotel nicht sauber war, die Einrichtung veraltet und abgenutzt war und der Service mangelhaft war. Ich war sehr enttäuscht von dem Zustand des Hotels und fühle mich betrogen, da die Realität nicht mit den Versprechungen übereinstimmt, die mir gemacht wurden.
Ich habe mich bereits an das Hotelmanagement gewandt, um eine angemessene Entschädigung oder Rückerstattung zu verlangen, aber sie weigern sich, mir eine Rückerstattung anzubieten und behaupten, dass ich an den Bedingungen gebunden bin, die ich bei der Buchung akzeptiert habe. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, dass ich als Kunde das Recht habe, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, wenn mir nicht die Leistungen und Standards geboten werden, die mir zugesichert wurden.
Meine Sorgen sind, dass ich viel Geld für diesen Aufenthalt bezahlt habe und jetzt nicht die Qualität und den Komfort bekomme, den ich erwartet hatte. Ich möchte daher wissen, ob ich berechtigt bin, eine Rückerstattung zu verlangen und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um mein Recht durchzusetzen. Gibt es spezifische Gesetze oder Regelungen im Reiserecht, die mir in dieser Situation helfen könnten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Schreiber
Sehr geehrte Frau Schreiber,
ich verstehe Ihre Enttäuschung über die nicht eingehaltenen Standards während Ihres Aufenthalts in dem gebuchten Vier-Sterne-Hotel. Als Rechtsanwalt für Reiserecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite und werde Ihnen im Folgenden nähere Informationen zu Ihren Rechten und möglichen rechtlichen Schritten geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Verbraucherin durch das Pauschalreiserecht geschützt sind. Gemäß § 651a BGB haben Reisende das Recht, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, wenn die gebuchte Reiseleistung nicht den vertraglich vereinbarten Standards entspricht. In Ihrem Fall, da das Hotel nicht den zugesicherten Vier-Sterne-Standard erfüllt hat, haben Sie das Recht auf eine Rückerstattung oder eine angemessene Preisminderung.
Sie haben bereits versucht, sich direkt an das Hotelmanagement zu wenden, um eine Lösung zu finden, was lobenswert ist. Sollte das Hotel jedoch weiterhin ablehnen, Ihnen eine angemessene Entschädigung anzubieten, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden. Ihr Anwalt wird Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Hotel einleiten.
Es empfiehlt sich auch, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Korrespondenz mit dem Hotel und Fotos des nicht den Standards entsprechenden Zustands des Hotels zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
In Bezug auf die spezifischen Gesetze und Regelungen im Reiserecht, die Ihnen in dieser Situation helfen könnten, ist es wichtig zu erwähnen, dass das deutsche Reiserecht stark durch die europäische Richtlinie über Pauschalreisen beeinflusst wird. Diese Richtlinie gewährt Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz bei Pauschalreisen und legt klare Regeln für die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern fest.
Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, sich zeitnah an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock, Rechtsanwalt
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