Wie gehe ich vor, wenn mein Mietwagen bei der Übergabe Mängel aufweist?
März 3, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich habe kürzlich einen Mietwagen für meinen Urlaub in Spanien gebucht. Bei der Übergabe des Fahrzeugs habe ich festgestellt, dass es einige Mängel aufweist, die vorher nicht angegeben wurden. Unter anderem gibt es Kratzer auf der Karosserie, eine defekte Klimaanlage und ein kaputtes Rücklicht. Ich habe die Mängel sofort dem Mitarbeiter der Autovermietung gemeldet und er hat sie auch protokolliert.
Nun mache ich mir Sorgen, ob ich für diese Mängel haftbar gemacht werden könnte, wenn ich den Wagen zurückgebe. Ich habe Angst, dass mir zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden oder sogar, dass ich für Schäden aufkommen muss, die ich nicht verursacht habe.
Meine Frage an Sie lautet daher: Wie gehe ich am besten vor, um sicherzustellen, dass ich nicht für die bereits vorhandenen Mängel zur Verantwortung gezogen werde? Sollte ich die Autovermietung auffordern, die Mängel vor meiner Abreise zu beheben oder ein anderes Fahrzeug bereitzustellen? Gibt es rechtliche Schritte, die ich ergreifen kann, um meine Interessen zu schützen und meine finanzielle Haftung zu minimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Kessler
Sehr geehrte Frau Kessler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mängel an dem von Ihnen gemieteten Fahrzeug in Spanien. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob Sie für bereits vorhandene Schäden haftbar gemacht werden könnten, insbesondere wenn diese Mängel nicht bei der Buchung des Mietwagens angegeben wurden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren und die Sie dem Mitarbeiter der Autovermietung gemeldet haben. Durch das Protokollieren der Mängel bei der Übergabe ist dokumentiert, dass diese bereits vorhanden waren und nicht von Ihnen verursacht wurden.
Um sicherzustellen, dass Sie nicht für diese Mängel zur Verantwortung gezogen werden, empfehle ich Ihnen, den Mitarbeiter der Autovermietung aufzufordern, die Mängel schriftlich zu bestätigen. Sie können auch darauf bestehen, dass die Mängel vor Ihrer Abreise behoben werden oder dass Ihnen ein anderes Fahrzeug bereitgestellt wird, das in einwandfreiem Zustand ist.
Falls die Autovermietung sich weigert, die Mängel zu beheben oder Ihnen ein anderes Fahrzeug anzubieten, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sie haben das Recht, einen Mietwagen in einwandfreiem Zustand zu erhalten, der den vereinbarten Bedingungen entspricht. Sollte die Autovermietung versuchen, Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen oder Sie für Schäden haftbar zu machen, die Sie nicht verursacht haben, können Sie sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre finanzielle Haftung zu minimieren.
Es ist wichtig, dass Sie alle Kommunikation mit der Autovermietung schriftlich festhalten und alle relevanten Dokumente und Beweise sammeln, um im Falle eines Rechtsstreits gut gerüstet zu sein. Falls Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht
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