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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Wie gehe ich vor, wenn mein gebuchtes Hotel überbucht ist?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich habe kürzlich eine Reise in ein bestimmtes Hotel gebucht, das ich schon lange einmal besuchen wollte. Leider habe ich jetzt erfahren, dass das Hotel überbucht ist und mein gebuchtes Zimmer nicht mehr zur Verfügung steht. Mein Reisezeitraum steht bereits fest und ich habe auch schon andere Reiseaktivitäten in der Umgebung geplant, sodass eine Stornierung meiner Buchung keine Option für mich ist.

Ich mache mir Sorgen, wie ich in dieser Situation vorgehen soll. Ist es rechtlich zulässig, dass das Hotel einfach mein gebuchtes Zimmer an jemand anderen weiterverkauft, obwohl ich es bereits reserviert habe? Gibt es Möglichkeiten, wie ich dennoch mein gebuchtes Zimmer erhalten kann, oder zumindest eine angemessene Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die mir entstanden sind?

Ich möchte gerne wissen, welche Rechte ich als Kunde in diesem Fall habe und welche Schritte ich unternehmen sollte, um mein Recht auf mein gebuchtes Zimmer durchzusetzen. Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir mögliche Lösungswege aufzeigen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Vollmann

Fred Kock

Sehr geehrter Herr Vollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Überbuchung Ihres gebuchten Hotels. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in dieser Situation befinden. Überbuchungen in Hotels sind leider keine Seltenheit und können für die betroffenen Gäste sehr ärgerlich sein.

In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Kunde bestimmte Rechte haben, die Ihnen helfen können, Ihr gebuchtes Zimmer zu erhalten oder zumindest eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Hotel verpflichtet ist, Ihnen eine gleichwertige Alternative anzubieten, falls Ihr gebuchtes Zimmer nicht mehr verfügbar ist. Diese Alternative muss Ihren ursprünglichen Buchungsbedingungen entsprechen und darf Ihnen keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Wenn das Hotel Ihnen keine gleichwertige Alternative anbietet oder Ihnen nicht entgegenkommt, haben Sie das Recht, eine angemessene Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu fordern. Diese Entschädigung kann je nach Fall unterschiedlich sein und könnte beispielsweise eine Rückerstattung eines Teils des Zimmerpreises oder eine kostenfreie Übernachtung in einem anderen Hotel umfassen.

Es ist ratsam, dass Sie zunächst das Gespräch mit dem Hotel suchen und höflich, aber bestimmt Ihre Situation schildern. Bitten Sie um eine angemessene Lösung und weisen Sie auf Ihre Rechte als Kunde hin. Falls das Hotel nicht kooperativ ist, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie alle Kommunikation schriftlich festhalten und alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigungen, Emails und Fotos aufbewahren. Diese können Ihnen im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel dienen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und dass Sie eine zufriedenstellende Lösung für Ihr Problem finden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock

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Experte für Reiserecht

Fred Kock