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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich eine Reise stornieren, wenn ein Familienmitglied plötzlich erkrankt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Anna Kock und habe eine Frage bezüglich der Stornierung einer geplanten Reise. Vor einigen Wochen habe ich eine Reise für meine Familie und mich gebucht, die in zwei Wochen stattfinden soll. Leider hat sich die Gesundheitssituation meines Vaters in den letzten Tagen stark verschlechtert, und er musste unerwartet ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Ärzte sagen, dass er voraussichtlich mehrere Wochen dort bleiben muss und es noch unklar ist, wie lange die Genesung dauern wird.

Aufgrund dieser unvorhergesehenen Ereignisse bin ich nun in einer schwierigen Situation. Einerseits möchte ich natürlich bei meinem Vater sein und ihn unterstützen, andererseits habe ich bereits viel Geld für die Reise ausgegeben und bin mir unsicher, ob ich sie noch antreten kann oder ob es möglich ist, sie zu stornieren.

Meine Sorgen sind, dass ich sowohl finanziell als auch emotional belastet bin. Ich frage mich, ob es rechtlich gesehen möglich ist, die Reise zu stornieren und ob ich eine Rückerstattung der Kosten erwarten kann. Gibt es spezielle Regelungen oder Gesetze im Reiserecht, die in solchen Fällen greifen und mir helfen können?

Können Sie mir bitte mitteilen, welche Möglichkeiten ich habe, um die Reise zu stornieren und welche Schritte ich dafür unternehmen muss? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Kock

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Kock,

ich möchte Ihnen zunächst mein aufrichtiges Mitgefühl für die schwierige Situation mit Ihrem Vater aussprechen. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation sowohl finanziell als auch emotional belastet fühlen. Gerne möchte ich Ihnen in Bezug auf die Stornierung Ihrer geplanten Reise behilflich sein und Ihnen alle Informationen geben, die Sie benötigen.

Im Reiserecht gibt es bestimmte Regelungen, die Ihnen helfen können, wenn Sie eine Reise stornieren müssen. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht haben, eine Reise zu stornieren, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher triftiger Grund kann beispielsweise eine schwere Krankheit oder ein Unfall sein, der Sie daran hindert, die Reise anzutreten. In Ihrem Fall, wo Ihr Vater unerwartet ins Krankenhaus eingeliefert wurde und voraussichtlich für längere Zeit dort bleiben muss, wäre dies definitiv ein triftiger Grund für eine Stornierung.

Um die Reise zu stornieren und eine Rückerstattung der Kosten zu erhalten, sollten Sie zunächst Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Informieren Sie sie über die Situation mit Ihrem Vater und teilen Sie ihnen mit, dass Sie die Reise stornieren müssen. In den meisten Fällen sind Reiseveranstalter kulant und bieten in solchen Fällen eine Stornierung an, oft auch ohne Stornierungsgebühren. Falls Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie auch diese über die Stornierung und reichen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen ein, um eine Erstattung zu erhalten.

Es ist wichtig, alle Schritte schriftlich festzuhalten, um im Fall von Unstimmigkeiten einen Nachweis zu haben. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit dem Reiseveranstalter und der Reiseversicherung.

Insgesamt ist es also durchaus möglich, die Reise zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten, insbesondere in Ihrem Fall, wo ein triftiger Grund vorliegt. Zögern Sie nicht, auch professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, falls es zu Problemen oder Unklarheiten kommt.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen und Ihrem Vater alles Gute für die Genesung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Fred Kock