Welche Rechte habe ich, wenn meine Pauschalreise abgesagt wird?
Oktober 4, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Erika Voigt und habe eine Frage bezüglich meiner Pauschalreise, die kürzlich abgesagt wurde. Ich hatte eine einwöchige Reise nach Mallorca gebucht, welche aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus storniert wurde.
Die Reise sollte Ende Mai stattfinden und ich habe bereits den Großteil des Reisepreises bezahlt. Nun stehe ich vor der Situation, dass meine Reise abgesagt wurde und ich nicht weiß, welche Rechte mir in diesem Fall zustehen.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nicht weiß, ob ich mein Geld zurückerstattet bekomme oder ob ich einen Gutschein für eine spätere Reise erhalte. Des Weiteren frage ich mich, ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe und wie ich diesen geltend machen kann.
Können Sie mir bitte ausführlich erklären, welche Rechte mir als Verbraucher in diesem Fall zustehen? Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die meine Situation regeln und wie kann ich meine Ansprüche geltend machen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich in dieser Angelegenheit beraten könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Erika Voigt
Sehr geehrte Frau Voigt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer abgesagten Pauschalreise nach Mallorca aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus. Ich verstehe Ihre Sorgen und Unsicherheiten in dieser Situation und werde Ihnen gerne ausführlich erklären, welche Rechte Ihnen als Verbraucher in diesem Fall zustehen.
Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Pauschalreise seitens des Reiseveranstalters abgesagt wird, Sie als Verbraucher verschiedene Rechte haben. Zunächst einmal haben Sie das Recht auf eine Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihnen den vollen Betrag zurückzuerstatten, da die Reise aufgrund von Umständen abgesagt wurde, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen.
In Bezug auf die Erstattung des Reisepreises gibt es jedoch eine Sonderregelung aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus. Viele Reiseveranstalter bieten anstelle einer Rückerstattung einen Gutschein für eine spätere Reise an. Sie haben als Verbraucher jedoch das Recht, zwischen einer Erstattung des Reisepreises und einem Gutschein zu wählen. Wenn Sie sich für den Gutschein entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass dieser flexibel einsetzbar ist und eine ausreichende Gültigkeitsdauer hat.
Des Weiteren haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Reiseveranstalter grob fahrlässig gehandelt hat oder vertragliche Pflichten verletzt hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist und Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Um Ihre Rechte in Bezug auf die abgesagte Pauschalreise vollumfänglich zu klären, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden. Dieser kann Ihnen individuell beraten und Ihnen mögliche Lösungswege aufzeigen. Zudem kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihren Schaden zu kompensieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht
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