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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich eine Reisebestätigung verlangen, wenn ich eine Reise buche?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor Kurzem eine Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht und frage mich, ob ich Anspruch auf eine schriftliche Reisebestätigung habe. Bisher habe ich lediglich mündlich die Bestätigung erhalten, dass meine Buchung eingegangen ist. Da ich in der Vergangenheit bereits negative Erfahrungen mit Reiseveranstaltern gemacht habe, bin ich besorgt, dass es zu Unstimmigkeiten oder Missverständnissen kommen könnte, wenn ich keine schriftliche Bestätigung meiner Reise habe.

Ich habe bereits versucht, den Reiseveranstalter zu kontaktieren und um eine schriftliche Bestätigung meiner Buchung gebeten, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei und ich lediglich meine Buchungsnummer als Nachweis habe. Dennoch fühle ich mich unsicher und würde gerne eine schriftliche Bestätigung meiner Reise haben, um im Falle von Unstimmigkeiten oder Problemen eine rechtliche Grundlage zu haben.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich als Kunde das Recht habe, eine schriftliche Reisebestätigung zu verlangen? Falls ja, welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um diese zu erhalten? Gibt es möglicherweise gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen, die mir hierbei behilflich sein können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ammelie Klinger

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Klinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der schriftlichen Reisebestätigung nach der Buchung einer Reise bei einem Reiseveranstalter. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben, um im Falle von Problemen abgesichert zu sein.

Grundsätzlich haben Kunden das Recht, eine schriftliche Reisebestätigung zu verlangen. Dies ergibt sich aus § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), welcher die Informationspflichten des Reiseveranstalters regelt. Der Reiseveranstalter ist demnach verpflichtet, dem Kunden eine Reisebestätigung auszustellen, in der die wesentlichen Bestandteile der Reise, wie Reisepreis, Reisetermin, Leistungen und weitere wichtige Informationen, aufgeführt sind.

Wenn der Reiseveranstalter sich weigert, Ihnen eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen, obwohl Sie diese angefordert haben, können Sie durchaus rechtliche Schritte einleiten. Als erstes sollten Sie den Reiseveranstalter schriftlich auffordern, Ihnen die Reisebestätigung innerhalb einer angemessenen Frist zuzusenden. Setzen Sie dabei eine konkrete Frist, zum Beispiel zwei Wochen. Sollte der Reiseveranstalter auch nach Ablauf dieser Frist keine schriftliche Bestätigung ausstellen, können Sie sich an Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt für Reiserecht wie mich wenden.

Des Weiteren können Sie sich auf das oben genannte § 651a BGB berufen und dem Reiseveranstalter mit rechtlichen Konsequenzen drohen, falls er seinen Informationspflichten nicht nachkommt. In besonders hartnäckigen Fällen können Sie auch den Vertrag anfechten oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

In jedem Fall ist es ratsam, alle Kommunikation mit dem Reiseveranstalter schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Fred Kock