Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Tourguide nicht erschienen ist?
August 18, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie, da ich kürzlich eine Pauschalreise gebucht habe und während meines Aufenthalts der Tourguide nicht erschienen ist. Ich heiße Christiane Rademacher und habe bei einem renommierten Reiseveranstalter eine zweiwöchige Reise nach Spanien gebucht.
Die Ausgangssituation war, dass ich mich auf eine geführte Tour freute, um die Sehenswürdigkeiten der Region kennenzulernen. Leider erschien der Tourguide jedoch nicht zum vereinbarten Treffpunkt und ich musste den Tag alleine verbringen, ohne die geplanten Aktivitäten zu unternehmen. Dadurch wurde mein Urlaubserlebnis deutlich beeinträchtigt und ich frage mich, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe.
Ich bin besorgt, da ich viel Geld für die Pauschalreise bezahlt habe und mich durch das fehlende Angebot des Tourguides um eine wichtige Erfahrung gebracht sehe. Ich fühle mich zudem im Stich gelassen und frage mich, ob der Reiseveranstalter für diese entstandene Unannehmlichkeit verantwortlich ist.
Können Sie mir bitte mitteilen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um eine Entschädigung für den nicht erschienenen Tourguide zu erhalten? Gibt es bestimmte Vorschriften im Reiserecht, die meinen Fall regeln und meine Ansprüche begründen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine rechtliche Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge, um mein Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Rademacher
Sehr geehrte Frau Rademacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des fehlenden Tourguides während Ihrer Pauschalreise nach Spanien. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Urlaubserlebnis dadurch beeinträchtigt wurde. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine rechtliche Einschätzung sowie mögliche Lösungsvorschläge geben.
Gemäß dem deutschen Reiserecht haben Sie als Reisende bestimmte Rechte, wenn es zu Mängeln oder Problemen während Ihrer Pauschalreise kommt. Ein Reiseveranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines Tourguides, wenn dieser im Reiseangebot vorgesehen ist.
In Ihrem Fall ist es eindeutig, dass der Tourguide nicht erschienen ist, was einen Mangel darstellt. Da Sie die Reise unter der Voraussetzung gebucht haben, dass eine geführte Tour inklusive ist, haben Sie einen Anspruch darauf, dass diese Leistung erbracht wird. Da dies nicht geschehen ist, steht Ihnen eine Minderung des Reisepreises zu. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil des gezahlten Preises zurückfordern können, um den entgangenen Nutzen auszugleichen.
Des Weiteren könnten Sie auch eine Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten und entgangene Urlaubsfreuden fordern. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 651n BGB und ist abhängig von der Schwere des Mangels und der Beeinträchtigung Ihrer Reise. Da Sie den Tag alleine verbringen mussten und somit nicht die gebuchten Aktivitäten unternehmen konnten, ist eine Entschädigung durchaus gerechtfertigt.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, sich zunächst schriftlich an den Reiseveranstalter zu wenden und den Vorfall zu schildern. Fordern Sie eine angemessene Minderung des Reisepreises sowie eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Sollte der Reiseveranstalter nicht auf Ihr Anliegen reagieren oder Ihnen keine zufriedenstellende Lösung anbieten, könnten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche klar und deutlich kommunizieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, um Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Einschätzung weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock, Rechtsanwalt
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