Kann ich meine Reise kostenlos stornieren, wenn ich krank werde?
April 13, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrte Rechtsanwältin für Reiserecht,
ich heiße Luisa Busch und habe eine Frage zum Thema Stornierung meiner gebuchten Reise. Ich habe vor Kurzem eine Reise nach Spanien gebucht, die in zwei Wochen stattfinden soll. Leider hat mich nun eine schwere Erkrankung getroffen, die es mir unmöglich macht, die Reise anzutreten. Ich bin momentan im Krankenhaus und kann daher die Reise nicht antreten.
Meine Sorge ist nun, dass ich hohe Stornierungskosten zahlen muss, obwohl ich aufgrund meiner Erkrankung nicht reisen kann. Ich habe bereits mit dem Reiseveranstalter gesprochen, aber sie verweisen auf die Stornierungsbedingungen in meinem Vertrag, die besagen, dass ich nur kostenlos stornieren kann, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht reisen kann.
Da ich jedoch keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe und meine Krankheit unerwartet aufgetreten ist, frage ich mich nun, ob es dennoch eine Möglichkeit gibt, die Reise kostenlos zu stornieren. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir in diesem Fall helfen könnten? Oder gibt es andere Optionen, die ich in Betracht ziehen könnte, um Stornierungskosten zu vermeiden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Busch
Sehr geehrte Frau Busch,
ich verstehe Ihre Sorge und möchte Ihnen gerne weiterhelfen. In Ihrem Fall ist es wichtig zu wissen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Ihnen unter bestimmten Umständen ermöglichen, die Reise kostenlos zu stornieren. Nach deutschem Reiserecht haben Sie grundsätzlich das Recht, von einem Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn es Ihnen aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar ist, die Reise anzutreten. Eine schwere Erkrankung fällt definitiv unter einen wichtigen Grund.
In Ihrem Fall ist es jedoch entscheidend, dass Sie die Erkrankung nachweisen können. Dies können Sie beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Krankenhauses tun. Es ist wichtig, dass das Attest die Schwere der Erkrankung bestätigt und nachweist, dass es Ihnen tatsächlich nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Mit diesem Nachweis sollten Sie gute Chancen haben, die Reise kostenlos zu stornieren.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Reiseveranstalter in ihren AGB oft zusätzliche Bedingungen für Stornierungen festlegen. Diese Bedingungen dürfen jedoch nicht gegen geltendes Reiserecht verstoßen. Wenn die Stornierungsbedingungen in Ihrem Vertrag unzumutbar erscheinen oder gegen das Reiserecht verstoßen, können Sie sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Rechte geltend zu machen.
In Ihrem Fall rate ich Ihnen dringend, den Reiseveranstalter erneut zu kontaktieren und den Nachweis Ihrer Erkrankung vorzulegen. Wenn der Veranstalter dennoch auf den Stornierungsbedingungen besteht, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Falls Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
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