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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Mein Vermieter will die Miete erhöhen, darf er das einfach so?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Eiko Karpinski und wende mich an Sie, da ich unsicher bin, ob mein Vermieter einfach so die Miete erhöhen darf.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich wohne seit zwei Jahren in einer Mietwohnung in München und habe bisher immer pünktlich meine Miete gezahlt. Nun hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass die Miete ab nächsten Monat um 10% erhöht wird.

Meine Sorge ist, dass ich mir eine so plötzliche Erhöhung finanziell nicht leisten kann. Ich habe einen festen Job, jedoch ist mein Einkommen begrenzt. Eine Mietminderung ist für mich keine Option, da ich die Wohnung sehr gerne mag und auch keine anderen passenden Wohnungen zur Verfügung stehen.

Daher meine Frage an Sie: Darf mein Vermieter die Miete einfach so erhöhen? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um gegen die Erhöhung vorzugehen? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Interessen zu schützen und die Miete möglichst stabil zu halten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Eiko Karpinski

Oliver Hentschel

Sehr geehrter Herr Karpinski,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mietmietenerhöhung durch Ihren Vermieter. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ihr Vermieter muss dabei die gesetzlichen Regelungen beachten, um eine rechtlich wirksame Mieterhöhung durchzuführen.

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass Ihr Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Miete zu erhöhen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 558 geregelt. Allerdings darf die Miete nicht willkürlich erhöht werden, sondern muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Diese wird in der Regel durch einen Mietspiegel festgelegt, der die durchschnittlichen Mieten in einer bestimmten Region angibt.

In Ihrem Fall, wenn Ihr Vermieter die Miete um 10% erhöhen möchte, sollte er Ihnen eine Begründung für die Mieterhöhung geben. Diese Begründung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und beispielsweise auf gestiegene Betriebskosten oder Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass Ihr Vermieter Ihnen die Gründe für die Mieterhöhung schriftlich mitteilt.

Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung haben, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens Widerspruch einlegen. Hierfür müssen Sie schriftlich begründen, warum Sie die Mieterhöhung für unzulässig halten. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Mietrecht hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Mieterhöhungen vorgehen. Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen und um Aufklärung zu bitten. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, stehen Ihnen rechtliche Schritte zur Verfügung, um gegen die Mieterhöhung vorzugehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht

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Oliver Hentschel