Darf mein Vermieter einfach meine Wohnung betreten, ohne meine Erlaubnis?
Juni 6, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich heiße Fanni Binder und wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Mietverhältnisses. Ich miete seit zwei Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und hatte bisher keine Probleme mit meinem Vermieter. Allerdings kam es in den letzten Wochen vermehrt vor, dass mein Vermieter unangekündigt in meine Wohnung kam, um Reparaturen oder Besichtigungen durchzuführen. Ich fühle mich dadurch sehr unwohl und frage mich, ob mein Vermieter überhaupt das Recht hat, meine Wohnung ohne meine Erlaubnis zu betreten.
Zur Zeit bin ich beruflich sehr eingespannt und habe daher wenig Zeit, um mich intensiv mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Ich mache mir Sorgen um meine Privatsphäre und fühle mich in meinen eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Ich frage mich, ob mein Vermieter das Recht hat, meine Wohnung jederzeit zu betreten oder ob es Grenzen gibt, die er einhalten muss.
Können Sie mir bitte erklären, welche Rechte und Pflichten mein Vermieter in Bezug auf das Betreten meiner Wohnung hat? Gibt es gesetzliche Regelungen, die den Vermieter dazu verpflichten, mich im Voraus über einen Besuch zu informieren? Wie kann ich mich in Zukunft vor unangekündigten Besuchen meines Vermieters schützen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Binder
Sehr geehrte Frau Binder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Mietverhältnisses und der unangekündigten Besuche Ihres Vermieters in Ihrer Wohnung. Es ist verständlich, dass Sie sich in Ihrer Privatsphäre gestört fühlen und sich um Ihre Sicherheit sorgen. Ich möchte Ihnen gerne näher erläutern, welche Rechte und Pflichten Ihr Vermieter in Bezug auf das Betreten Ihrer Wohnung hat.
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Mieträume zu betreten, um notwendige Reparaturen durchzuführen oder Besichtigungen durchzuführen. Allerdings muss er dabei bestimmte Regeln einhalten. Zunächst einmal muss der Vermieter das Recht haben, die Mieträume zu betreten, um Reparaturen durchzuführen, die für die Instandhaltung der Wohnung erforderlich sind. Hierbei muss er jedoch Ihre Privatsphäre respektieren und sich mit Ihnen bezüglich des Zeitpunkts des Besuchs absprechen.
Für Besichtigungen, beispielsweise bei einem Verkauf der Wohnung, muss der Vermieter Ihnen eine angemessene Vorankündigung geben. Die gesetzliche Regelung besagt in der Regel, dass der Vermieter Ihnen mindestens 24 Stunden im Voraus Bescheid geben muss. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei akuten Notfällen, kann der Vermieter auch ohne Vorankündigung die Wohnung betreten, allerdings muss er dies im Nachhinein begründen.
Wenn Ihr Vermieter also unangekündigt in Ihre Wohnung kommt, um Reparaturen oder Besichtigungen durchzuführen, sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen und ihm mitteilen, dass Sie sich eine angemessene Vorankündigung wünschen. Sie können auch schriftlich eine Vereinbarung treffen, in der Sie festlegen, wie Besuche angekündigt werden sollen.
Falls Ihr Vermieter weiterhin unangekündigt in Ihre Wohnung kommt und sich weigert, Ihre Privatsphäre zu respektieren, können Sie sich an einen Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und diese auch gegenüber Ihrem Vermieter durchsetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Zukunft besser vor unangekündigten Besuchen Ihres Vermieters geschützt sind. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel, Rechtsanwalt für Mietrecht
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