Kann ich meine Wohnung untervermieten, auch wenn es im Mietvertrag verboten ist?
März 13, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Ben Krüger und habe eine Frage zum Thema Untervermietung meiner Wohnung. In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich, dass eine Untervermietung ohne die Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist. Allerdings habe ich aus beruflichen Gründen vorübergehend die Möglichkeit, für einige Monate ins Ausland zu gehen und würde gerne meine Wohnung in dieser Zeit untervermieten, um die Miete weiterhin zu decken.
Ich bin mir unsicher, ob ich dies trotz des Verbots im Mietvertrag tun darf und welche Konsequenzen möglicherweise auf mich zukommen könnten. Ich mache mir Sorgen, dass der Vermieter die Untervermietung nicht akzeptiert und ich dadurch Probleme bekomme.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich meine Wohnung untervermieten darf, auch wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist? Gibt es mögliche rechtliche Wege, um den Vermieter von der Untervermietung zu überzeugen oder sollte ich lieber auf Nummer sicher gehen und auf die Untervermietung verzichten?
Ich bin für Ihre Hilfe und Beratung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Ben Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Untervermietung Ihrer Wohnung. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen und Sorgen bezüglich möglicher Konsequenzen haben, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, obwohl dies im Mietvertrag ausdrücklich untersagt ist. Ich werde versuchen, Ihnen in diesem Zusammenhang so ausführlich wie möglich zu helfen.
Generell gilt, dass die Untervermietung einer Wohnung ohne die Zustimmung des Vermieters in der Regel nicht erlaubt ist, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten ist. Wenn Sie dennoch die Wohnung untervermieten möchten, sollten Sie in erster Linie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und um seine Zustimmung bitten. In manchen Fällen ist der Vermieter durchaus bereit, einer vorübergehenden Untervermietung zuzustimmen, insbesondere wenn es sich um einen berechtigten Grund wie einen beruflichen Auslandsaufenthalt handelt.
Sollte der Vermieter jedoch seine Zustimmung verweigern, haben Sie grundsätzlich keine rechtliche Grundlage, um die Wohnung dennoch unterzuvermieten. Eine unbefugte Untervermietung kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags oder Schadensersatzforderungen seitens des Vermieters.
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen eine Untervermietung trotz des Verbots im Mietvertrag erlaubt sein kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu Unrecht verweigert oder wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung besteht. In einem solchen Fall könnten Sie möglicherweise vor Gericht ziehen und Ihre Rechte einklagen. Allerdings ist dies mit Kosten und Risiken verbunden und sollte daher gut überlegt sein.
Insgesamt rate ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und um seine Zustimmung zur Untervermietung zu bitten. Falls dieser ablehnend reagiert, sollten Sie die Risiken einer unbefugten Untervermietung abwägen und gegebenenfalls auf die Untervermietung verzichten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
Rechtsanwalt
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