Kündigung wegen Eigenbedarf: Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Mai 3, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er meine Wohnung aus persönlichen Gründen selbst nutzen möchte und daher das Mietverhältnis kündigen wird. Ich bin nun verunsichert, welche Fristen dabei eingehalten werden müssen und wie lange ich noch in der Wohnung bleiben kann.
Zur Ausgangssituation: Ich bin seit fünf Jahren Mieter der Wohnung und habe mich dort sehr wohl gefühlt. Ich habe die Wohnung nach meinen Vorstellungen eingerichtet und habe auch in der Nachbarschaft gute Freunde gefunden. Nun kommt diese Kündigung überraschend für mich und ich mache mir Sorgen, ob ich zeitnah eine neue Bleibe finde und wie lange mir noch Zeit bleibt, um auszuziehen.
Der Ist-Zustand ist also, dass mir eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorliegt, ich aber nicht genau weiß, welche Fristen dabei eingehalten werden müssen und wie schnell ich eine neue Wohnung finden muss. Meine Sorge ist, dass ich aufgrund der kurzen Fristen eventuell keine angemessene Alternative finden kann und dadurch in finanzielle oder auch persönliche Schwierigkeiten gerate.
Daher meine Frage an Sie: Welche Fristen müssen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf eingehalten werden und wie lange habe ich Zeit, um auszuziehen? Gibt es eventuell Möglichkeiten, die Fristen zu verlängern oder gibt es rechtliche Schritte, die ich dagegen unternehmen kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Zollmann
Sehr geehrter Herr Zollmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Es ist verständlich, dass diese Situation für Sie sehr unerwartet und belastend ist. Gerne möchte ich Ihnen daher ausführlich erklären, welche Fristen in einem solchen Fall eingehalten werden müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf vom Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden kann. Der Vermieter muss einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf haben, zum Beispiel wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte oder für nahe Verwandte oder enge Angehörige benötigt. Zudem muss er Ihnen die Kündigung schriftlich zustellen und dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für eine Kündigung wegen Eigenbedarf betragen in der Regel drei bis neun Monate, je nachdem wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen. Da Sie bereits seit fünf Jahren Mieter der Wohnung sind, beträgt die Kündigungsfrist in Ihrem Fall wahrscheinlich sechs Monate. Dies bedeutet, dass Sie nach Erhalt der Kündigung noch sechs Monate Zeit haben, um auszuziehen.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verlängern, wenn dies für Sie unzumutbar ist. Sie könnten zum Beispiel einen Antrag auf Härtefall stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der kurzen Fristen keine angemessene Alternative finden können und dadurch in finanzielle oder persönliche Schwierigkeiten geraten. In einem solchen Fall könnte das Gericht die Kündigungsfrist verlängern.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unberechtigt ist oder die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden, könnten Sie auch rechtliche Schritte gegen die Kündigung einleiten. Es wäre ratsam, sich hierfür an einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu wenden, der Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
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