Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wann ich die Wohnung zu lüften habe?
Juli 18, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Mietrecht. Mein Name ist Yvonne Krausmüller und ich bin Mieterin einer Wohnung in München. In meinem Mietvertrag steht, dass ich verpflichtet bin, regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung vorzubeugen. Mein Vermieter hat mir nun jedoch genaue Zeitvorgaben gemacht, wann ich die Wohnung zu lüften habe. Er verlangt, dass ich morgens zwischen 6 und 8 Uhr sowie abends zwischen 18 und 22 Uhr die Fenster öffnen muss.
Ich fühle mich durch diese Vorgaben in meiner Freiheit eingeschränkt und frage mich, ob mein Vermieter das Recht hat, mir solche genauen Zeitvorgaben zu machen. Ich lüfte bereits regelmäßig und achte darauf, dass die Luftzirkulation in der Wohnung gewährleistet ist. Dennoch macht mir die Kontrolle meines Vermieters Sorgen.
Können Sie mir bitte sagen, ob mein Vermieter das Recht hat, mir genaue Zeitvorgaben zum Lüften zu machen? Falls nicht, welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen diese Vorgaben zu wehren? Gibt es eine Möglichkeit, diese Vorgaben mit meinem Vermieter zu klären, ohne direkt rechtliche Schritte einzuleiten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Krausmüller
Sehr geehrte Frau Krausmüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mietrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich durch die genauen Zeitvorgaben Ihres Vermieters zum Lüften in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. In der Regel hat ein Vermieter das Recht, angemessene Vorgaben zum Lüften zu machen, um Schimmelbildung vorzubeugen. Allerdings müssen diese Vorgaben auch im Einklang mit Ihren Rechten als Mieter stehen.
In Ihrem Fall scheinen die genauen Zeitvorgaben Ihres Vermieters über das übliche Maß hinaus zu gehen. Es ist fraglich, ob Ihr Vermieter das Recht hat, Ihnen genaue Zeiten vorzuschreiben, zu denen Sie die Wohnung zu lüften haben. Grundsätzlich müssen Sie als Mieter darauf achten, dass die Wohnung ausreichend gelüftet wird, um Schimmelbildung zu vermeiden. Es ist jedoch fraglich, ob Ihr Vermieter Ihnen konkrete Zeitvorgaben machen kann.
Sollten Sie sich durch die Vorgaben Ihres Vermieters in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Erklären Sie ihm Ihre Bedenken und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht können Sie gemeinsam eine Regelung treffen, die sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den Anliegen Ihres Vermieters gerecht wird.
Falls Sie mit Ihrem Vermieter keine Einigung erzielen können und sich weiterhin in Ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen, könnten Sie in Betracht ziehen, sich rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Mieter zu verteidigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Vorgaben Ihres Vermieters einzuleiten.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und für diese einstehen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?