Was sind meine Rechte als Mieter bei Schäden in der Wohnung?
Februar 21, 2024 | 45,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich an Sie, da ich als Mieter aktuell mit einigen Schäden in meiner Wohnung konfrontiert bin und unsicher bin, welche Rechte mir in dieser Situation zustehen. Seit einiger Zeit habe ich festgestellt, dass sich Feuchtigkeitsspuren an den Wänden meiner Wohnung zeigen und auch Schimmelbildung in einigen Ecken zu sehen ist. Zudem funktioniert die Heizung nicht richtig, sodass ich in den kalten Monaten Schwierigkeiten habe, meine Wohnung ausreichend zu beheizen.
Ich habe meinen Vermieter bereits mehrfach auf diese Schäden hingewiesen, jedoch wurden bislang keine Maßnahmen zur Behebung ergriffen. Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit aufgrund des Schimmels und um meine Heizkosten, da die Heizung nicht richtig funktioniert. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche Rechte ich als Mieter in dieser Situation habe. Welche Schritte kann ich unternehmen, um meinen Vermieter zur Behebung der Schäden zu bewegen? Kann ich Mietminderung geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es gesetzliche Fristen, innerhalb derer der Vermieter die Schäden beseitigen muss?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Hohenwarter
Sehr geehrter Herr Hohenwarter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schäden in Ihrer Wohnung und Ihrer Rechte als Mieter in dieser Situation. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Gesundheit und Ihren Komfort machen und Maßnahmen zur Behebung der Schäden von Ihrem Vermieter erwarten.
Grundsätzlich haben Mieter in Deutschland das Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Das bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schäden wie Feuchtigkeitsspuren und Schimmelbildung, sowie die ordnungsgemäße Funktion der Heizung.
Wenn Sie Ihren Vermieter bereits mehrfach auf die Schäden hingewiesen haben und er bisher keine Maßnahmen ergriffen hat, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, die Schäden umgehend zu beseitigen. Geben Sie ihm dabei eine angemessene Frist, innerhalb derer die Reparaturen erfolgen sollen. Sollte der Vermieter auch nach Ablauf der Frist untätig bleiben, haben Sie als Mieter das Recht, eine Mietminderung geltend zu machen.
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch die Schäden. In Ihrem Fall, wo sowohl die Feuchtigkeitsspuren und Schimmelbildung als auch die defekte Heizung Ihre Lebensqualität beeinträchtigen, können Sie eine moderate Mietminderung von etwa 20-30% der Miete in Betracht ziehen. Es ist wichtig, dass Sie die Mietminderung schriftlich gegenüber Ihrem Vermieter ankündigen und die reduzierte Miete unter Vorbehalt zahlen.
Es gibt keine festen gesetzlichen Fristen, innerhalb derer der Vermieter die Schäden beseitigen muss, jedoch gilt das Prinzip der "unverzüglichen" Reparatur. Das bedeutet, dass der Vermieter die Schäden so schnell wie möglich beheben sollte, um weitere Schäden zu vermeiden und Ihre Gesundheit nicht zu gefährden.
Sollte der Vermieter auch nach der schriftlichen Aufforderung und angemessenen Fristsetzung nicht reagieren, können Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. durch einen Anwalt für Mietrecht, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel - Rechtsanwalt für Mietrecht
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