Darf der Vermieter meine Kaution einbehalten, wenn ich die Wohnung renoviert übergeben habe?
Mai 1, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Mietrecht. Ich heiße Heike Dietrich und habe vor kurzem meine Mietwohnung ordnungsgemäß gekündigt und bei der Übergabe renoviert übergeben. Dabei habe ich alle Schönheitsreparaturen durchgeführt und die Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen.
Nun möchte mein Vermieter die Kaution einbehalten und mit der Begründung, dass zusätzliche Renovierungsarbeiten nötig seien, die Kosten dafür decken. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich alle erforderlichen Renovierungen bereits durchgeführt habe und die Wohnung in einem guten Zustand übergeben habe.
Meine Sorge ist nun, dass der Vermieter unrechtmäßig meine Kaution einbehält und ich dadurch finanzielle Einbußen habe. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob der Vermieter das Recht hat, meine Kaution einzubehalten, obwohl ich die Wohnung renoviert übergeben habe.
Gibt es rechtliche Bestimmungen, die mich in diesem Fall schützen und mir helfen könnten, meine Kaution zurückzuerhalten? Welche Schritte kann ich unternehmen, um mein Recht auf Rückzahlung der Kaution durchzusetzen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Dietrich
Sehr geehrte Frau Dietrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einbehaltung Ihrer Kaution durch den Vermieter trotz ordnungsgemäßer Renovierung und Übergabe der Mietwohnung. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, finanzielle Einbußen durch diese Situation zu erleiden. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und Ihre Fragen ausführlich beantworten.
Gemäß § 548 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen, sobald sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis erfüllt sind. Dazu zählt auch die Instandhaltung und Renovierung der Wohnung. Wenn Sie die Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß durchgeführt haben und die Wohnung in einem guten Zustand hinterlassen haben, dürfte der Vermieter keine Ansprüche mehr gegen Sie geltend machen können.
Sollte der Vermieter dennoch behaupten, dass zusätzliche Renovierungsarbeiten erforderlich sind und die Kosten hierfür von Ihrer Kaution abgezogen werden sollen, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich gegen diese Forderung zu widersprechen. Fordern Sie den Vermieter auf, Ihnen detailliert mitzuteilen, welche konkreten Mängel er beanstandet und welche zusätzlichen Renovierungsarbeiten angeblich erforderlich sind.
Falls der Vermieter weiterhin auf der Einbehaltung Ihrer Kaution besteht, könnten Sie in Betracht ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierfür empfehle ich Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu wenden, der Ihre Interessen vor Gericht vertreten kann. Mit entsprechenden Beweisen, wie z.B. Fotos vom Zustand der Wohnung bei Übergabe, könnten Sie Ihre Rechte auf Rückzahlung der Kaution besser durchsetzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vermieter nicht willkürlich die Kaution einbehalten darf, wenn Sie die Wohnung ordnungsgemäß renoviert und übergeben haben. Es gibt rechtliche Bestimmungen, die Mieter in solchen Fällen schützen und Ihnen helfen können, Ihre Kaution zurückzuerhalten. Zögern Sie nicht, sich professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
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