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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, aber der Vermieter verlangt trotzdem eine weitere Miete. Ist das rechtens?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Fred Schottmann und stehe momentan vor einem Problem mit meinem Vermieter. Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, wie es im Mietvertrag vereinbart war. Trotzdem verlangt mein Vermieter nun eine weitere Miete von mir. Ich bin mir unsicher, ob das rechtens ist und was ich in dieser Situation tun kann.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe vor einigen Wochen meinem Vermieter schriftlich meine Kündigung zukommen lassen, die fristgerecht erfolgte. Ich habe mich an alle vereinbarten Kündigungsfristen gehalten und war davon ausgegangen, dass ich ab dem im Vertrag festgelegten Kündigungstermin keine Miete mehr zahlen muss. Nun erhielt ich jedoch eine Zahlungsaufforderung meines Vermieters für den kommenden Monat, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt die Wohnung bereits verlassen haben werde.

Meine Sorgen sind groß, da ich nicht weiß, ob mein Vermieter im Recht ist und ich die geforderte Miete tatsächlich zahlen muss. Ich möchte keine unnötigen Kosten tragen und fair behandelt werden, schließlich habe ich die Wohnung fristgerecht gekündigt und mich an alle vertraglichen Regelungen gehalten.

Daher frage ich mich, ob mein Vermieter tatsächlich das Recht hat, eine weitere Miete von mir zu verlangen, obwohl ich meine Wohnung fristgerecht gekündigt habe. Gibt es mögliche rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, um mich gegen diese Forderung zu wehren? Ich bin für jede Hilfe und Beratung dankbar, da ich in dieser Situation verunsichert bin und nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Schottmann

Oliver Hentschel

Sehr geehrter Herr Schottmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Mietrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer solchen Situation mit Ihrem Vermieter befinden. Gerne stehe ich Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und werde Ihre Fragen so ausführlich wie möglich beantworten.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu klären, ob Ihr Vermieter tatsächlich im Recht ist, eine weitere Miete von Ihnen zu verlangen, obwohl Sie fristgerecht gekündigt haben. Grundsätzlich gilt, dass Ihr Mietverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist endet. Das bedeutet, dass Sie bis zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist die Miete zahlen müssen, auch wenn Sie die Wohnung bereits verlassen haben.

Es ist also möglich, dass Ihr Vermieter berechtigt ist, die Miete für den kommenden Monat zu verlangen, wenn dieser Zeitraum noch innerhalb der Kündigungsfrist liegt. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Mietvertrag noch einmal genau prüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle vertraglichen Regelungen eingehalten haben und die Kündigungsfrist korrekt berechnet haben.

Sollte sich herausstellen, dass Ihr Vermieter tatsächlich im Recht ist, bleibt Ihnen dennoch die Möglichkeit, die Situation zu klären und gegebenenfalls eine Einigung zu erzielen. Sie könnten mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten und das Gespräch suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Falls Sie jedoch der Meinung sind, dass die Forderung Ihres Vermieters unrechtmäßig ist, haben Sie auch rechtliche Schritte zur Verfügung. Sie könnten beispielsweise einen Rechtsanwalt einschalten, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls eine Klage gegen Ihren Vermieter einzureichen. Es ist wichtig, dass Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig rechtlichen Beistand suchen, um Ihre Rechte zu wahren.

Abschließend möchte ich betonen, dass es in Mietrechtsfragen oft auf Details ankommt und es wichtig ist, die genauen Umstände Ihres Falls zu prüfen. Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen konnten und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel

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Oliver Hentschel