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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Muss ich als Mieter für Reparaturen in der Wohnung aufkommen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich wende mich an Sie, da ich als Mieterin in einer Wohnung lebe und einige Reparaturen notwendig sind. In meinem Mietvertrag ist festgehalten, dass ich als Mieterin für kleinere Reparaturen selbst verantwortlich bin. Allerdings handelt es sich bei den aktuellen Problemen um größere Schäden, die meiner Meinung nach nicht unter kleinere Reparaturen fallen.

Konkret handelt es sich um einen Wasserschaden in der Küche, der durch undichte Rohre verursacht wurde. Zudem sind die Fenster undicht und es zieht stark in der Wohnung. Diese Mängel beeinträchtigen meine Lebensqualität und sorgen für zusätzliche Kosten, da ich ständig heizen muss, um die Wohnung warm zu halten.

Ich bin besorgt, dass ich als Mieterin für die Kosten der Reparaturen aufkommen muss, obwohl ich der Meinung bin, dass es sich um Mängel handelt, die nicht durch meinen eigenen Gebrauch verursacht wurden. Daher frage ich mich, ob der Vermieter für die Reparaturen verantwortlich ist und ob er die Kosten übernehmen muss.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Mieterin in dieser Situation? Muss ich die Reparaturen selbst bezahlen oder kann ich den Vermieter zur Übernahme der Kosten auffordern? Wie gehe ich am besten vor, um meine Rechte als Mieterin zu schützen und eine Lösung für die Mängel in der Wohnung zu finden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Irmgard Maier

Ludwig Kuhn

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Reparaturen in Ihrer Mietwohnung. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich fragen, wer für die Kosten der Reparaturen verantwortlich ist. In Ihrer Situation ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und Ihre Rechte als Mieterin zu schützen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, dass der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung und Reparaturen der Wohnung zuständig ist, sofern es sich nicht um Schäden handelt, die durch den Mieter verursacht wurden. In Ihrem Fall handelt es sich um einen Wasserschaden in der Küche und undichte Fenster, die offensichtlich nicht durch Ihren eigenen Gebrauch verursacht wurden. Diese Mängel fallen daher in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Sie als Mieterin sind in der Regel für kleinere Reparaturen wie z.B. das Wechseln von Glühbirnen oder das Auswechseln von Dichtungen selbst verantwortlich, wie es auch in Ihrem Mietvertrag festgehalten ist. Größere Schäden wie ein Wasserschaden oder undichte Fenster gehören jedoch nicht zu den Kleinreparaturen und sind somit Sache des Vermieters.

Um Ihre Rechte als Mieterin zu schützen und eine Lösung für die Mängel in Ihrer Wohnung zu finden, empfehle ich Ihnen, Ihrem Vermieter schriftlich über die Mängel zu informieren und ihn zur Behebung aufzufordern. Setzen Sie hierbei eine angemessene Frist für die Reparaturen und machen Sie deutlich, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen möchten, da es sich um Mängel handelt, die nicht durch Ihren eigenen Gebrauch verursacht wurden.

Sollte der Vermieter nicht reagieren oder die Reparaturen nicht durchführen, haben Sie als Mieterin verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um Ihre Interessen durchzusetzen. Sie könnten z.B. eine Mietminderung in Erwägung ziehen oder im äußersten Fall sogar eine Klage gegen den Vermieter erwägen.

Ich rate Ihnen jedoch dazu, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen oder rechtliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung der Mängel in Ihrer Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Kuhn
Rechtsanwalt für Mietrecht

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