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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig vorlegt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Erwin Netz und wende mich mit einer dringenden Frage an Sie. Mein Vermieter hat bisher noch keine Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr vorgelegt, obwohl die gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise zu viel Nebenkosten zahlen muss, wenn die Abrechnung erst später erfolgt.

Die Situation ist folgendermaßen: Ich habe in meiner Mietwohnung bereits seit mehreren Jahren gewohnt und erhalte regelmäßig Nebenkostenabrechnungen von meinem Vermieter. Normalerweise wird die Abrechnung im Frühjahr für das vorherige Jahr vorgelegt, sodass ich genug Zeit habe, um die Kosten zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Dieses Jahr ist die Frist jedoch bereits verstrichen und ich habe noch keine Abrechnung erhalten.

Ich befürchte, dass mein Vermieter die Abrechnung verzögert, um mögliche Rückzahlungen zu vermeiden oder mir höhere Kosten aufzubürden. Daher möchte ich wissen, welche Möglichkeiten ich habe, um meinen Vermieter zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung zu bewegen und wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Vermieter dazu verpflichten, die Abrechnung rechtzeitig vorzulegen?

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte und welche Schritte ich unternehmen kann, um meine Rechte als Mieter zu wahren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Netz

Ludwig Kuhn

Sehr geehrter Herr Netz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der ausbleibenden Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, da eine verspätete Abrechnung zu finanziellen Nachteilen für Sie führen könnte. In der Tat gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihren Vermieter dazu verpflichten, die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig vorzulegen.

Gemäß § 556 BGB muss der Vermieter die jährliche Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Dies bedeutet, dass die Abrechnung für das Jahr 2020 spätestens bis zum 31. Dezember 2021 bei Ihnen eingegangen sein müsste. Wenn Ihr Vermieter diese Frist nicht eingehalten hat, hat er gegen seine gesetzliche Verpflichtung verstoßen.

In einem solchen Fall haben Sie als Mieter verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Vermieter zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung zu bewegen. Sie können zunächst Ihren Vermieter schriftlich auffordern, die Abrechnung umgehend vorzulegen und dabei auf die gesetzliche Frist hinweisen. Geben Sie ihm hierbei eine angemessene Frist, innerhalb derer er die Abrechnung nachholen soll.

Sollte Ihr Vermieter auch nach dieser Aufforderung die Abrechnung nicht vorlegen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Mögliche Maßnahmen könnten die Durchsetzung einer Fristsetzung zur Abrechnung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter wahren und sich nicht mit einer ausbleibenden Nebenkostenabrechnung zufriedengeben. Achten Sie darauf, alle Kommunikation mit Ihrem Vermieter schriftlich zu dokumentieren und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf. Auf diese Weise können Sie im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen, dass Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Kuhn
Rechtsanwalt für Mietrecht

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Ludwig Kuhn