Wie kann ich gegen eine unberechtigte Mieterhöhung vorgehen?
Oktober 23, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich heiße Clara Büchner und wende mich an Sie mit einer dringenden Frage. Vor kurzem habe ich von meinem Vermieter eine Mitteilung über eine Mieterhöhung erhalten. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass diese Erhöhung unberechtigt ist und möchte dagegen vorgehen.
Zur aktuellen Situation: Ich bewohne seit drei Jahren eine kleine Wohnung in Berlin und habe stets pünktlich meine Miete gezahlt. Mein Vermieter hat mir nun schriftlich mitgeteilt, dass die Miete um 10% erhöht werden soll, da angeblich Instandhaltungskosten gestiegen seien. Ich habe jedoch keinerlei Verbesserungen oder Renovierungen in meiner Wohnung feststellen können, die eine solche Mieterhöhung rechtfertigen würden. Zudem habe ich im Mietvertrag keine Klausel gefunden, die solche einseitigen Erhöhungen erlaubt.
Meine Sorge ist, dass ich die erhöhte Miete nicht stemmen kann und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerate. Daher bitte ich Sie um Rat, wie ich gegen diese unberechtigte Mieterhöhung vorgehen kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um die Erhöhung zu verhindern oder zumindest zu überprüfen? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss, um mein Anliegen rechtlich wirksam vorzubringen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Büchner
Sehr geehrte Frau Büchner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der unberechtigten Mieterhöhung, die Ihnen von Ihrem Vermieter mitgeteilt wurde. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und nach Möglichkeiten suchen, um gegen diese Erhöhung vorzugehen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und entsprechend handeln.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob die Mieterhöhung tatsächlich rechtens ist. Gemäß § 558 BGB darf die Miete nur erhöht werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde oder wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt. Wenn Sie im Mietvertrag keine Klausel zur einseitigen Mieterhöhung durch den Vermieter gefunden haben, ist die Erhöhung möglicherweise nicht rechtens.
Des Weiteren muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen, beispielsweise mit gestiegenen Instandhaltungskosten. Es ist wichtig, dass Sie diese Begründung überprüfen und gegebenenfalls nachweisen, dass die Kosten nicht gestiegen sind oder dass keine entsprechenden Maßnahmen in Ihrer Wohnung durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden.
Um gegen die Mieterhöhung vorzugehen, können Sie Ihrem Vermieter schriftlich widersprechen und die Begründung für die Erhöhung anfordern. Sie können auch eine Überprüfung der Mieterhöhung durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt beantragen. Sollte der Vermieter auf der Erhöhung bestehen, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Es ist wichtig, dass Sie dabei die Fristen beachten. Gemäß § 558 BGB muss der Vermieter die Mieterhöhung spätestens drei Monate vor dem geplanten Erhöhungszeitpunkt mitteilen. Sie haben dann zwei Monate Zeit, um schriftlich zu widersprechen.
Abschließend möchte ich betonen, dass es ratsam ist, sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einzuholen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht
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