Wie lange darf mein Vermieter die Kaution einbehalten?
Juli 4, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Gerald Krausmüller und wende mich mit einer Frage zum Mietrecht an Sie. Vor zwei Jahren habe ich eine Wohnung angemietet und meinem Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten hinterlegt. Mittlerweile bin ich ausgezogen und habe die Wohnung ordnungsgemäß übergeben.
Mein Vermieter weigert sich jedoch, mir die Kaution zurückzuzahlen und behauptet, dass er noch offene Forderungen ausstehen hat, die er mit der Kaution verrechnen möchte. Ich bin besorgt, dass er die Kaution unberechtigt einbehält und möchte gerne wissen, wie lange er das überhaupt darf.
Können Sie mir bitte erklären, welche gesetzlichen Regelungen es in diesem Fall gibt und welche Möglichkeiten ich habe, um meine Kaution zurückzufordern? Gibt es eine Frist, innerhalb der der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Krausmüller
Sehr geehrter Herr Krausmüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kautionsrückzahlung im Mietrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr ehemaliger Vermieter sich weigert, Ihnen die Kaution zurückzuzahlen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie in dieser Situation vorgehen können.
Gemäß § 551 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich zurückzuzahlen. Dabei ist unerheblich, ob der Vermieter tatsächlich offene Forderungen gegen den Mieter hat oder nicht. Er darf die Kaution nur dann einbehalten, wenn tatsächlich Ansprüche gegen den Mieter bestehen, die mit der Kaution verrechnet werden können.
Sollte der Vermieter die Kaution unberechtigt einbehalten, haben Sie als Mieter verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Kaution zurückzufordern. Zunächst sollten Sie schriftlich und nachweislich (am besten per Einschreiben) Ihren Vermieter zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Geben Sie ihm eine angemessene Frist, zum Beispiel zwei Wochen, um die Kaution zurückzuzahlen.
Sollte der Vermieter auch nach Ablauf der Frist die Kaution nicht zurückzahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können zum Beispiel einen Mahnbescheid beantragen oder Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Hierbei empfehle ich Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche angemessen durchzusetzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Mieter im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass der Vermieter die Kaution unberechtigt einbehält. Bewahren Sie daher alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel den Mietvertrag, die Wohnungsübergabe- und -abnahmeprotokolle sowie die Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig auf.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Rückforderung Ihrer Kaution.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
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