Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Juli 28, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich Probleme mit meiner Heizung habe und nicht sicher bin, wie ich weiter vorgehen soll. Mein Name ist Siegfried Krause und ich bin Mieter einer Wohnung in Berlin. Seit einiger Zeit funktioniert die Heizung in meiner Wohnung nicht mehr richtig. Trotz mehrmaliger Meldungen beim Vermieter wurde das Problem bisher nicht behoben und die Raumtemperatur in meiner Wohnung ist sehr niedrig.
Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden, da es in meiner Wohnung zunehmend ungemütlich und kalt ist. Zudem steigen die Heizkosten, da ich zusätzlich zur defekten Heizung mit elektrischen Heizgeräten heizen muss.
Daher meine Frage an Sie: Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung in meiner Wohnung nicht funktioniert? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir als Mieter in dieser Situation helfen können? Welche Schritte kann ich unternehmen, um den Vermieter zur Reparatur der Heizung zu bewegen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Probleme mit Ihrer Heizung in der Mietwohnung in Berlin. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden machen, besonders angesichts der kalten Raumtemperatur und der steigenden Heizkosten aufgrund der defekten Heizung.
In der Tat haben Mieter in Deutschland gesetzliche Rechte, wenn es um die Heizung in ihrer Mietwohnung geht. Gemäß § 535 Abs. 1 BGB hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch eine funktionierende Heizung, die eine angemessene Raumtemperatur gewährleistet.
Wenn die Heizung in Ihrer Wohnung nicht ordnungsgemäß funktioniert und der Vermieter trotz mehrmaliger Meldungen das Problem nicht behebt, haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich dabei nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung durch die defekte Heizung. Es empfiehlt sich, die Minderung schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erklären und gegebenenfalls den Betrag auf ein separates Mietkonto einzuzahlen.
Darüber hinaus können Sie den Vermieter auffordern, die Heizung umgehend zu reparieren. Sollte der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben Sie als Mieter das Recht, eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen und gegebenenfalls einen Handwerker auf eigene Kosten beauftragen. Die entstandenen Kosten können Sie dann vom Vermieter zurückfordern.
Es ist wichtig, alle Schritte und Kommunikationen mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie Ihren Verpflichtungen als Mieter nachgekommen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz
Rechtsanwalt für Mietrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?