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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Darf mein Vermieter mir verbieten, Haustiere in der Wohnung zu halten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich ein Problem mit meinem Vermieter bezüglich der Haltung von Haustieren in meiner Mietwohnung habe. Ich heiße Jens Nitsche und bin Mieter in einer Wohnung in Berlin. Vor kurzem habe ich mir einen Hund angeschafft und mein Vermieter hat mir nun mitgeteilt, dass er die Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht erlaubt.

Ich habe in meinem Mietvertrag jedoch keine Klausel gefunden, die die Haltung von Haustieren verbietet. Auch habe ich keine Beschwerden von Nachbarn oder Schäden in der Wohnung durch mein Haustier verursacht. Mein Hund ist gut erzogen und verursacht keinerlei Probleme.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Vermieter mir kündigen könnte, wenn ich mein Haustier behalte. Ich liebe meinen Hund und möchte ihn nicht abgeben müssen. Gibt es rechtliche Grundlagen, die mir erlauben, mein Haustier in der Wohnung zu behalten, auch wenn mein Vermieter dagegen ist? Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Haustier behalten zu können, ohne dass es zu rechtlichen Konsequenzen kommt?

Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Nitsche

Oliver Hentschel

Sehr geehrter Herr Nitsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Haltung von Haustieren in Ihrer Mietwohnung in Berlin. Das Thema Haustiere in Mietwohnungen kann tatsächlich zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen, insbesondere wenn im Mietvertrag keine entsprechende Regelung getroffen wurde.

In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit, das bedeutet, dass im Mietvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden können. Wenn im Mietvertrag keine explizite Klausel zur Haltung von Haustieren enthalten ist, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass die Haltung von Haustieren erlaubt ist.

In der Rechtsprechung wird häufig darauf abgestellt, ob die Haltung von Haustieren üblich ist und die Interessen des Vermieters nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Wenn Sie Ihren Hund erst nach Abschluss des Mietvertrags angeschafft haben und es bisher keine Probleme mit dem Hund gab, könnte dies ein Argument für die Erlaubnis der Haustierhaltung sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Zustimmung zur Haltung von Haustieren zu verweigern, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder Schäden an der Wohnung. Wenn Ihr Hund jedoch gut erzogen ist und keine Probleme verursacht, könnten Sie argumentieren, dass keine gewichtigen Gründe gegen die Haustierhaltung vorliegen.

Wenn Ihr Vermieter dennoch auf einer Kündigung besteht, können Sie versuchen, eine Einigung zu erzielen, beispielsweise durch Absprachen zur Haustierhaltung oder indem Sie sich bereit erklären, für eventuelle Schäden aufzukommen. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, könnten Sie rechtliche Schritte prüfen, um Ihre Interessen zu verteidigen.

Es ist ratsam, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht

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Oliver Hentschel