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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Darf mein Vermieter die Wohnung ohne meine Zustimmung besichtigen lassen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Mietrecht. Seit einiger Zeit habe ich das Gefühl, dass mein Vermieter unangekündigt in meine Wohnung kommt und diese besichtigt, ohne meine Zustimmung einzuholen. Ich fühle mich dadurch in meiner Privatsphäre verletzt und frage mich, ob mein Vermieter das Recht dazu hat.

Zur Hintergrundinformation: Ich bin Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und habe bisher ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter gehabt. Allerdings habe ich in letzter Zeit bemerkt, dass Dinge in meiner Wohnung leicht verschoben waren und ich den Eindruck hatte, dass jemand meine Wohnung betreten hat, wenn ich nicht da war. Als ich meinen Vermieter darauf angesprochen habe, hat er mir gesagt, dass er das Recht hat, die Wohnung zu besichtigen, um sich von deren Zustand zu überzeugen.

Meine Sorge ist nun, dass mein Vermieter meine Privatsphäre weiterhin verletzt, indem er die Wohnung ohne meine Zustimmung betritt. Daher frage ich mich, ob mein Vermieter tatsächlich das Recht dazu hat und was ich dagegen unternehmen kann, um meine Privatsphäre zu schützen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Vermieter dazu verpflichten, mich vor einer Wohnungsbesichtigung zu informieren und um meine Zustimmung zu bitten?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Meyer

Ludwig Kuhn

Sehr geehrte Frau Meyer,

ich verstehe Ihre Sorge bezüglich der unangekündigten Besuche Ihres Vermieters in Ihrer Wohnung und kann nachvollziehen, dass Sie sich in Ihrer Privatsphäre verletzt fühlen. Tatsächlich gibt es im deutschen Mietrecht klare Regelungen, die das Recht des Vermieters auf Besichtigung der Wohnung sowie Ihre Rechte als Mieterinnen und Mieter schützen.

Gemäß § Betreten der Mietsache durch den Vermieter (§ BetrVG) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen, um sich von ihrem Zustand zu überzeugen. Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt und muss in angemessener Weise ausgeübt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, sich vorher mit Ihnen abzustimmen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Grundsätzlich ist eine Besichtigung ohne Ihre Zustimmung unzulässig.

In Ihrem Fall ist es also nicht rechtens, dass Ihr Vermieter unangekündigt in Ihre Wohnung kommt und diese besichtigt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Vermieter Ihre Privatsphäre verletzt, sollten Sie ihn darauf hinweisen und ihn auffordern, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Sie könnten ihm auch schriftlich mitteilen, dass Sie einer Besichtigung nur nach vorheriger Absprache zustimmen werden.

Sollte Ihr Vermieter weiterhin unangekündigt in Ihre Wohnung eindringen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei wäre es ratsam, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, um Ihre Rechte professionell vertreten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine Unterlassungsklage gegen Ihren Vermieter zu erwirken und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Privatsphäre schützen und sich gegen unzulässige Besuche Ihres Vermieters zur Wehr setzen. Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihrem Vermieter das Gespräch zu suchen und klarzustellen, dass Sie sein Verhalten nicht akzeptieren. Sollte dies keine Besserung bringen, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich gegen die unerlaubten Besuche zu wehren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Kuhn

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