Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wie ich meine Wohnung einrichte?
Mai 4, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Ludwig Kuhn
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich habe eine Frage zum Mietrecht und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Name ist Lilli Fuchs und ich wohne zur Miete in einer Wohnung in München. Vor kurzem hat mein Vermieter mir vorgeschrieben, wie ich meine Wohnung einzurichten habe. Er möchte, dass ich bestimmte Möbelstücke entferne und andere hinzufüge, da er der Meinung ist, dass meine derzeitige Einrichtung nicht seinem Geschmack entspricht.
Ich bin verunsichert, ob mein Vermieter das Recht hat, mir solche Vorgaben zu machen. Ich fühle mich in meiner persönlichen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt und frage mich, ob ich meine Wohnung nicht nach meinem eigenen Geschmack einrichten darf. Kann mein Vermieter wirklich bestimmen, wie ich meine Wohnung gestalte?
Ich bin besorgt, dass mein Vermieter weitere Vorschriften bezüglich meiner Wohnungseinrichtung machen könnte und möchte gerne wissen, welche Rechte ich als Mieter in Bezug auf die Gestaltung meiner Wohnung habe. Gibt es Möglichkeiten, mich gegen diese Einmischung meines Vermieters zu wehren? Welche rechtlichen Schritte kann ich in diesem Fall unternehmen, um meine Gestaltungsfreiheit zu wahren?
Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung zu diesem Thema freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Lilli Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mietrecht. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die Vorgaben Ihres Vermieters bezüglich der Einrichtung Ihrer Wohnung. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln und auch die Gestaltungsfreiheit des Mieters schützen.
Grundsätzlich hat ein Vermieter kein Recht, Ihnen konkrete Vorgaben zur Einrichtung Ihrer Mietwohnung zu machen. Sie als Mieter haben das Recht, Ihre Wohnung nach Ihrem eigenen Geschmack einzurichten, solange dadurch keine Schäden an der Wohnung entstehen und die bauliche Substanz erhalten bleibt. Ihr Vermieter darf also nicht einfach bestimmen, welche Möbelstücke Sie verwenden oder welche Farben Sie an den Wänden haben.
Sollte Ihr Vermieter dennoch versuchen, Ihnen Vorgaben zur Einrichtung zu machen, können Sie sich dagegen wehren. Sie können Ihrem Vermieter freundlich, aber bestimmt mitteilen, dass Sie das Recht haben, Ihre Wohnung nach Ihrem eigenen Geschmack einzurichten. Sollte Ihr Vermieter weiterhin auf seinen Vorgaben bestehen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, der Ihnen weiterhelfen kann.
In einem solchen Fall könnte es sinnvoll sein, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Vermieter zu suchen, zum Beispiel durch ein Gespräch oder eine Mediation. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch gerichtliche Schritte in Betracht ziehen. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen und die Einmischung Ihres Vermieters in Ihre Gestaltungsfreiheit zu unterbinden.
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte als Mieter im Klaren sind und diese auch verteidigen, falls nötig. Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Kuhn, Rechtsanwalt für Mietrecht
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