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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Ich habe Schimmel in meiner Wohnung, was kann ich dagegen tun?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Erwin Karpinski und wende mich mit einem dringenden Anliegen an Sie. In meiner Mietwohnung habe ich bereits seit einiger Zeit mit Schimmel zu kämpfen. Ich habe bereits versucht, den Schimmel selbst zu entfernen, jedoch kommt er immer wieder zurück und breitet sich weiter aus. Dies bereitet mir nicht nur Sorgen um meine Gesundheit, sondern auch um mögliche Schäden an der Bausubstanz.

Die Situation ist für mich sehr belastend, da der Schimmel nicht nur optisch störend ist, sondern auch einen unangenehmen Geruch verbreitet. Ich befürchte zudem, dass sich meine Gesundheit durch den Schimmel negativ beeinflussen könnte. Da ich als Mieter nicht für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich bin, frage ich mich, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um gegen den Schimmel vorzugehen und eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden.

Können Sie mir erklären, welche Pflichten mein Vermieter in Bezug auf die Beseitigung von Schimmel hat? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels zu bewegen? Gibt es Möglichkeiten, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu fordern, falls der Vermieter untätig bleibt? Ich bin für jede Unterstützung und Information dankbar, die Sie mir in dieser Angelegenheit bieten können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Karpinski

Oliver Hentschel

Sehr geehrter Herr Karpinski,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schimmelproblems in Ihrer Mietwohnung. Es ist verständlich, dass diese Situation für Sie belastend ist und Sie sich um Ihre Gesundheit und die Bausubstanz der Wohnung sorgen. Als Mieter haben Sie in der Tat das Recht auf eine gesunde und schimmelfreie Wohnsituation, und Ihr Vermieter ist verpflichtet, für die Beseitigung des Schimmels zu sorgen.

Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, Schimmelbefall zu beseitigen. Wenn Sie also feststellen, dass in Ihrer Wohnung Schimmel vorhanden ist, müssen Sie den Vermieter darüber informieren und ihn auffordern, den Schimmel zu beseitigen.

Um den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels zu bewegen, empfehle ich Ihnen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Mängelanzeige an den Vermieter zu senden. In dieser Mängelanzeige sollten Sie den Schimmelbefall genau beschreiben, auf die gesundheitlichen Risiken hinweisen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Sollte der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Eine Möglichkeit, Druck auf den Vermieter auszuüben, ist die Mietminderung. Wenn die Wohnung aufgrund des Schimmelbefalls nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand ist und Sie dadurch in Ihrer Nutzung eingeschränkt sind, können Sie die Miete entsprechend mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls und den Beeinträchtigungen ab, die dieser für Sie mit sich bringt.

Des Weiteren können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, falls durch den Schimmelbefall Ihre Gesundheit beeinträchtigt wird oder Schäden an Ihrem Eigentum entstehen. Hier empfehle ich Ihnen, Beweise zu sammeln, z.B. ärztliche Atteste über gesundheitliche Beschwerden aufgrund des Schimmels oder Fotos von beschädigtem Eigentum.

In jedem Fall rate ich dazu, einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu konsultieren, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Vermieter unterstützen kann. Die genaue Vorgehensweise und die Höhe der Mietminderung oder des Schadensersatzes hängen von verschiedenen Faktoren ab, die ein Anwalt individuell für Ihren Fall prüfen sollte.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Schimmelproblems in der Mietwohnung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel

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Oliver Hentschel