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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Wie kann ich meine Miete reduzieren, wenn der Vermieter die Wohnung nicht instand hält?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Katja Busch und wende mich an Sie, da ich mit einer schwierigen Situation in meiner Mietwohnung konfrontiert bin. Seit einiger Zeit gibt es Probleme mit der Instandhaltung der Wohnung, für die mein Vermieter zuständig ist. So gibt es beispielsweise undichte Fenster, Schimmelbildung in der Küche und Probleme mit der Heizung. Trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits hat der Vermieter bisher keine Maßnahmen ergriffen, um diese Mängel zu beheben.

Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da sie nicht nur meine Lebensqualität beeinträchtigt, sondern auch zu einem erhöhten Energieverbrauch und damit zu höheren Nebenkosten führt. Da ich jedoch aufgrund meiner finanziellen Situation nicht in der Lage bin, die Miete zu kürzen und die Reparaturen selbst zu finanzieren, frage ich mich, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen, um meine Miete zu reduzieren und den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung zu verpflichten.

Ich möchte gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen kann, um den Vermieter zur Behebung der Mängel zu bewegen und ob es rechtlich möglich ist, die Miete zu kürzen, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Des Weiteren interessiert mich, ob es ratsam ist, einen Anwalt einzuschalten und welche Kosten damit verbunden wären.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Busch

Oliver Hentschel

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Probleme mit der Instandhaltung Ihrer Mietwohnung. Es ist verständlich, dass die genannten Mängel Ihre Lebensqualität beeinträchtigen und finanzielle Belastungen verursachen. In solchen Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um Ihre Interessen als Mieterin zu wahren.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter gemäß § 535 BGB verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Instandhaltung und Reparatur von Mängeln, die nicht durch den Mieter verursacht wurden. In Ihrem Fall scheint der Vermieter seinen Pflichten bisher nicht nachzukommen.

Um den Vermieter zur Behebung der Mängel zu bewegen, sollten Sie ihm eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Sollte der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung gemäß § 536 BGB. Das bedeutet, dass Sie die Miete entsprechend kürzen können, um den Wertverlust der Wohnung aufgrund der Mängel auszugleichen. Die Höhe der Mietminderung ist abhängig vom Ausmaß der Mängel und sollte angemessen sein. Es ist ratsam, vor einer Mietminderung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie korrekt vorgehen.

In Bezug auf die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts: Als Mieter haben Sie das Recht, einen Anwalt für das Mietrecht hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten. Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falls variieren. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass der Vermieter die Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits übernimmt, wenn er in Verzug ist und die Einschaltung eines Anwalts notwendig war.

Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu wenden, um Ihre Rechte zu sichern und eine Lösung für die Probleme in Ihrer Mietwohnung zu finden. Eine rechtzeitige und professionelle Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Situation zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel

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Experte für Mietrecht

Oliver Hentschel