Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Steuermodell bei Vermietung/Gewerbe/Privatnutzung/Photovoltaik

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:
Seit Juli 2010 bin ich Eigentümer eines Dreiseitenhofes mit ca. 1 ha Grundstücksfläche.

Dieser Dreiseitenhof soll wie folgt genutzt werden:
Das Herrenhaus soll mit 2 Etagen privat von mir und meiner Lebensgefährtin bewohnt werden. Eine weitere Etage soll als Lager und Büro für einen Onlinevertrieb dienen.

Die Scheune ist mit einer 200qm Photovoltaik-Anlage ausgestattet, welche im Mai 2011 in Betrieb genommen wird.
Der linke Teil diesr Scheune (etwa 210qm) soll als Vermietungsobjekt zur Verfügung stehen. Der rechte Teil (ca. 250qm) dient als private Abstellmöglichkeit und Gartenzugang.

Das Nebengebäude hat neben zwei Wirtschaftsräumen und diversen Einlagermöglichkeiten, fünf Wohneinheiten, welche gänzlich vermietet werden sollen. Dies sind insgesamt ca. 370qm Wohnfläche.

Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind seit Kaufdatum in vollem Gange. Eine Förderung seitens des Landes wurde beantragt, jedoch ist eine Entscheidung darüber noch nicht befunden worden, da die Förderkommission erst im August 2011 Beschlüsse fasst.

Ich selbst bin Angestellter im öffentlichen Dienst und momentan Soldat auf Zeit / Offizier (6 Jahre). Meine Lebensgefährtin ist Angestellte bei einem Bad- und Wellnessbetrieb in Hamburg.
Im August/September 2011 findet der Umzug in die beschriebene Immobilie statt, sodass meine Lebensgefährtin gleichzeitig ihren jetzigen Arbeitsplatz gekündigt hat und dann per Onlinevertrieb in die Selbstständigkeit geht. Eine Förderung zur Existenzgründung beim Arbeitsamt wurde beantragt, jedoch ist auch hier noch keine Entscheidung getroffen, da das letztliche Gespräch mit der Präsentation des Business Planes erst auf den Juni 2011 datiert ist.

Fraglich ist nun, welches Steuermodell am praktikabelsten ist.
Das Grundstück soll später teilweise gewerblich teilweise privat genutzt werden, es findet eine Vermietung statt und die Photovoltaikanlage (42kWp) wird als Stromunternehmerschaft ohne Kleinunternehmereigenschaft geführt.

Inwieweit ist es steuerlich ratsam für die Vermietung/Immobilie eine Verwaltungsgesellschaft o.ä. zu gründen?

Inwieweit ist es steuerlich ratsam für den Onlinevertrieb eine UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform zu gründen, um später in eine GmbH zu wandeln?

Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus der gemischt-genutzen Immobilie?
Der Kaufpreis der Immobilie wurde ohne Finanzierung entrichtet. Die Photovoltaik-Anlage ist voll-finanziert mit einer Einspeisegarantie von 20 Jahren und einer Amortisationszeit von 8 Jahren. Es liegt eine weitere Finanzierung i.H.v. 99 TEUR zur Sanierung vor.

Wie erfolgt die steuerliche Betrachtung der Photovoltaik-Anlage, wenn ein Teil des Eigenverbrauchs (4000kWh) gewerblich genutzt wird, ein Teil privat genutzt wird und der Rest in das EVU-Netz eingespeist wird?

Weiterhin ist es für mich interessant zu wissen, welche Konstellation zu einer möglichst geringen Einkommenssteuerbelastung führt - seitens mir und meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet.
Hierbei ist es inbesondere nötig zu wissen inwieweit Abschreibungen des Kaufpreises u.ä. bei einer rein privaten Nutzung zum Tragen kommen bzw. welche Konsequenzen eine gemischt-genutzte Immobilie mit sich bringen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

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