Vermietung eines Wohnwagens
Oktober 6, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige einen (gebrauchten) Wohnwagen anzuschaffen und diesen, abgesehen von einer privaten Nutzung im geringem Umfang, zu vermieten.
Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden. In welchem Umfang ist eine Abschreibung möglich, d. h.
pauschal für das ganze Jahr oder wird sie nur für die vermieteten Tage angerechnet? Sind die Kosten einer Finanzierung absetzbar? Muss die Anschaffung und die entsprechende Finanzierung des Wohnwagens für eine eventuelle Anrechnung erst nach der Gewerbeanmeldung erfolgen?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit der Vermietung des Wohnwagens erzielen Sie gewerbliche Einkünfte. Alle Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung sind Betriebsausgaben. Hierzzu zählen auch die Abschreibung für Abnutzung und die Finanzierungskosten in voller Höhe.
Die private Nutzung des Wohnwagens ist dem Gewinn mit den Selbstkosten als Einnahme wieder hinzuzurechnen. Zur Ermittlung der Selbstkosten werden die Gesamtkosten ermittelt und auf die Selbstnutznug umgelegt. Es empfiehlt sich tatsächlich eine tagenaue Berechnung. Folglich werden die Miettage den Selbstnutzungstagen gegenübergestellt. Der Anteil der Kosten and en Selbstnutzungstagen ist den Einnahmen hinzuzurechnen.
Die Gewerbeanmeldung sollte zeitnah erfolgen, ist aber steuerlich unbeachtlich. Die Aufwendungen sind ab der Anschaffung steuerlich wirksam.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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