Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Vermietung Wohnmobil

Guten Tag,

wir haben uns für 27.500 Euro ein 1-jähriges Wohnmobil angeschafft und würden dieses gern zeitweise von April-Oktober (pro Tag 70,00 Euro) vermieten.

Wie geht man vor und was muss man finanzamttechnisch beachten? Könnte man z. B. nachträglich die Vorsteuer geltend machen, wir haben von einem Händler gekauft. Es fallen ja auch Kosten für Versicherung, Inspektionen usw. an. Im Internet stand, dass das Finanzamt mind. 3 Wohnmobile in der Vermietung verlange, da sonst Liebhaberei angenommen werde, stimmt das?

Beste Grüße

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Vermietung nur EINES Wohnmobils an wechselnde Mieter KEINE gewerbliche Tätigkeit ( BFH 12.11.1997 BStBl. 1998 II S. 4649).

Die Einnahmen stellen sonstige Einkünfte dar. Nach der Rechtsprechung dürfen Werbungskosten, dazu gehören z.B. Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Steuer usw. soweit abgezogen werden, dass null herauskommt.

Weiter entstehende Verluste können daher nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Im Endeffekt bedeutet dies, dass Sie aus der Vermietung des Wohnmobils keine steuerlichen Vorteile haben.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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