Absetzung von Kreditzinsen u. a. bei verm. teilvermieter Wohnung - mit Absicherung über eine andere Wohnung u steuerliche Auswirkung bei evtl. späterer Eigennutzung
Ich habe vor mir eine Eigentumswohnung zu kaufen, die vermietet werden soll, möglicherweise auch möbliert. (Wohnung „neu“)
Zur Finanzierung derselben werde ich ein Darlehen aufnehmen, möglicherweise eine 100 %-Finanzierung oder auch eine sog. 110% -Finanzierung (inkl. Makler- Notar, und anderen Nebenkosten)
Für eine 110% Beleihung bzw. um generell einen besseren Zinssatz von der Bank zu erhalten, müsste ich voraussichtlich eine andere Wohnung, die mir bereits gehört (Wohnung „alt“), als Sicherheit zur Verfügung stellen oder das Darlehen ganz oder teilweise auf diese Wohnung aufnehmen (da deren Wert höher ist). Wohnung „alt“ ist vermietet (von Anfang an), die Darlehenszinsen für diese Wohnung und sonstige Ausgaben wurden und werden daher steuerlich ggf. dem Finanzamt geltend gemacht. (Die Darlehensrückzahlung für die Wohnung „alt“ läuft aktuell noch, die Wohnung ist jedoch im Frühjahr 2018 abbezahlt bzw. Ende diesen Jahres bei Leistung einer Sonderzahlung im Dezember 2017.)
Zu dieser Situation habe ich diverse Fragen:
- Wenn ich das Darlehen „neu“ mit Grundschuld auf die Wohnung „alt“ zur Finanzierung der Wohnung „neu“ aufnehme, kann das Darlehen dann trotzdem voll steuerlich als Ausgabe für die Wohnung „neu“ geltend gemacht werden? Ist es steuerlich ratsam dies zu tun, oder könnte das Finanzamt Probleme machen? Was wäre rechtssicher dabei zu beachten?
Ist es steuerlich ratsamer das Darlehen für die Wohnung „neu“ nur teilweise mit einer Grundschuld auf die Wohnung „alt“ abzusichern (und den Rest mit einer Grundschuld auf die Wohnung „neu“ oder dieses Darlehen komplett mit einer Grundschuld auf die Wohnung „alt“ abzusichern?
- Muss ich steuerlich zusätzlich etwas besonders beachten, falls eine steuerliche Geltendmachung der Darlehenszinsen für die Wohnung „neu“ bei Aufnahme eines Darlehens auf Wohnung „alt“ nicht möglich ist, und es sich aus finanzierungstechnischen Gründen nicht vermeiden lässt, die Wohnung „alt“ zumindest teilweise mit einem Darlehen und einer Teilgrundschuld zu belasten (und somit der Steuervorteil für diesen Zins/Kosten für die Grundschuldbestellung etc. verloren gehen würde)?
- Wäre in bei den o. g. Konstellation die Vereinbarung eines Disagios auf den Kredit sinnvoll?
- Was passiert steuerlich, falls ich diese Wohnung irgendwann später einmal selbst nutzen sollte?
Also auch: muss ich den Steuervorteil zurückzahlen oder „stoppt“ der Steuervorteil quasi nur ab dem Zeitpunkt der Eigennutzung?
Bzw. gibt es hierzu gewisse Fristen ab deren Ablauf die Eigennutzung steuerlich problemfrei möglich ist? (Auch in Hinblick auf eine etwaige Möblierung der Wohnung – wenn die Möblierung dann bereits vollständig abgeschrieben wäre oder wenn sie noch nicht vollständig abgeschrieben wäre )?
- Welche steuerlichen Folgen hätte es, wenn ich die Wohnung „neu“ zunächst vermieten, dann eigennutzen und später ggf. wieder vermieten würde? Würde die steuerliche Abschreibung dann wieder „erneut“ zu laufen beginnen? (inkl. Auswirkung auf die Möblierung etc.)
Und zu guter Letzt:
Wie sähe die steuerliche Situation aus, wenn die Wohnung, die in einem Erholungsgebiet liegt, von Anfang an (nach erfolgter Renovierung) einige Monate im Jahr (max 5 Monate – über den Sommer) selbst genutzt würde und den restlichen Zeitraum (Winter 7 Monate) stets vermietet würde, wenn möglich sogar mit einem mehrjährigen Mietvertrag über diesen Zeitraum? (inkl. Auswirkung auf Möblierung)