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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Abschreibung Möblierung bei Vermietung - Afa-Zeiten, MwSt bei Abschreibung

Abschreibung Möblierung bei Vermietung

Frage zu Afa-Zeiten, MwSt bei Abschreibung

Ich habe eine Eigentumswohnung erworben, die ich renoviert und vollmöbliert (Möbelkäufe in 2010, EK-Steuererklärung 2010) habe und dann vollmöbliert vermietet habe (mit voraussichtlich relativ häufigem Mieterwechsel) (nicht mwstpflichtige Vermietung)

Die Möblierungsgegenstände bis zu einem Wert von 410,00 Euro netto (auch hier gilt der Nettopreis, richtig?) werde ich im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten ansetzen, soweit so klar.

Folgende Gegenstände jedoch haben mehr als 410 Euro netto gekostet:

Bett (Bruttopreise: Bettgestell 349,00 Euro, Kopfteil 69 Euro, Lattenrost 179 Euro = 579 Euro) ich gehe davon aus, dass dies als Einheit anzusehen ist, da ich die Gegenstände ja nicht einzeln nutzen kann, richtig?

Als Nutzungsdauer würde ich 5 Jahre ansetzen, ist das ok?

Ist die Matratze und der Matratzenschutz, bei der ich, wegen des voraussichtlichen häufigen Mieterwechsel von einer geringeren Nutzungsdauer ausgehe, in den Gesamtpreis des Bettes mit einzubeziehen (da eine einheit) oder kann ich sie sofort als GWG abschreiben (Kaufpreis insgesamt 130 Euro netto netto)?

Dann habe ich noch einen Schrank gekauft (hier sind, soweit ich das verstanden habe, die Lieferkosten und Montagekosten in den Kaufpreis einzubeziehen, richtig?)
Als Nutzungsdauer würde ich hier 10 Jahre ansetzen, ist das ok?

Und dann habe ich noch ein Sofa gekauft (Preis hier 599,00 Euro brutto)
Hier würde ich 5 Jahre als Nutzungsdauer ansetzen, ist das ok?

Die Afa-Berechnung ist mir an sich klar (Bsp Sofa 599,00 Euro über 5 Jahre mit jeweils 20 % abzuschreiben, im ersten Jahr der Nutzung monatsgenaue Abschreibung).

Was aber mache ich mit der MwSt? Ist diese, wie bei Betriebsausgaben, im ersten Jahr voll ansetzbar (also wieder im Falle Sofa 96,00 Euro MwSt sofort, und bei Kauf im Januar + 100,60 Euro Afa für das erste Jahr) oder wird sie über die die gesamte Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben (also Afa 119,80 Euro / Jahr bei Kauf im Januar)? Wie gesagt die Vermietung ist nicht MwSt-pflichtig.

Bitte geben Sie mir dann noch an, in welche Zeile ich dann in der Anlage Vermietung die Werbungskosten für oben beschriebene Afa eintragen muss und in welche Zeile die Werbungskosten für die als GWG zählende Möblierung?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hinweise.
Freundliche Grüße

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Vorweg grundsätzliches zur Umsatzsteuer:
Sie vermieten umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 12 UStG.
Für die angeschafften Möbel können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn die angeschafften Gegenstände für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet werden.
Dies bedeutet, dass Sie die Afa von den Bruttobeträgen aus berechnen:
z.B. Anschaffung Wirtschaftsgut (WG) EUR 1.000 netto + 19% USt EUR 190 = EUR 1.190,00 Bemessungsgrundlage für AfA; die AfA also von EUR 1.190,00 aus berechnen!

Wie Sie richtig sagen:
Die Entscheidung, ob eine GWG-Sofortabschreibung oder AfA über mehrere Jahre erfolgen muss, richtet sich danach, ob das WG über EUR 410 netto kostet.
Bis EUR 410 netto kann die Sofort-Abschreibung für GwG geltend gemacht werden (Ab 2010 gibt es auch das Wahlrecht bei WG zwischen EUR 150 und EUR 1.000, die sog. Poolabscheibung geltend zu machen; diese Wirtschaftgüter werden dann pro Jahr in ein Pool gebucht und der Pool über 5 Jahre abgeschrieben; dies nur als Hinweis der Vollständigkeit halber).
Richtig: Beim Bett bilden Gestell, Kopfteil und Lattenrost eine Einheit, da EinzelWG nicht selbständig nutzbar.

Sie können sich grundsätzlich im Internet die AfA-Tabelle für das Gastgewerbe ansehen. Diese ist für Ihren Bedarf ganz gut verwendbar.
Demnach ist ein Bett über 10 Jahre abzuschreiben.
Wie Sie sagen, würde ich die Matratze auch sofort abschreiben,wegen der kürzeren Nutzungsdauer (ND).
Richtig: Für Schrank Lieferkosten und Montagekosten dazurechnen, da diese zu den Anschaffungskosten gehören.
10 Jahre ND sind für den Schrank ok.
Sofa: als übriges Möbel lt. AfA-Tabelle 10 Jahre. Polstermöbel in Bars etc. 5 Jahre. Ggfl.können Sie hier 8 Jahre annehmen.
Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass das Finanzamt mit der von Ihnen gewählten ND nicht einverstanden ist, Sie Umstände vortragen müssen, die eine kürzere ND rechtfertigen.
AfA Berechnung, so wie Sie ausführen, ist ok:
1.Jahr anteilig nach Monaten, dann bei 5 Jahren ND je 20% pro Jahr und im letzten Jahr den Rest, der sich durch die eventuell verkürzte Afa im Erstjahr ergibt (wenn Anschaffung nicht im Januar).

Zu guter Letzt:
Tragen Sie die AfA für die abgeschriebenen WG und die Sofort-AfA für GwG in der Anlage V Seite 2 Z. 49 "Sonstiges" ein. Am besten legen Sie als Anlage Ihr Verzeichnis über die angeschafften WG mit Anschaffungsdatum, Bruttopreis, Nutzungsdauer, Afa und verbleibender Restwert zum 31.12.2010 bei.

Ich hoffe, diese Angaben waren hilfreich für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

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