Absetzung von Zinsen
Januar 6, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder und ich haben von unserer Großmutter ein kleines, lastenfreies Immobilienpaket vererbt bekommen.
Unsere Frage ist folgende:
Wir haben jeweils ca. 500.000 EUR Darlehen auf unseren selbst bewohnten Häusern. Die darlehen sind im Sommer 2015 fällig und müssen umfinanziert werden. Kann man eine Hypothek in Höhe von den 1.000.000 EUR auf die geerbte Immobilie aufnehmen, unsere Darlehen ablösen und die Zinsen steuerlich geltend machen?
Desweiteren habe ich gelesen, daß man die Immobilienverwaltung ebenfalls steuerlich geltend machen kann. Auch wenn es ein `entfernter Verwandter` macht. kann das auch z.B. die Ehefrau sein. Und wie hoch kann man diese Kosten ansetzen?
Danke im Voraus für die Antworten und freundliche Grüße,
Alexander Metelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zinsaufwand ist als Werbungskosten abziehbar, wenn er dem Erwerb, dem Erhalt oder der Sicherung von Einnahmen dient. Dies ist bei Immobilien dann der Fall, wenn die Zinsen für ein Darlehen zum Erwerb anfallen. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Besicherung durch die Immobilie ist steuerlich nicht relevant.
Hausverwaltungskosten dienen dem Erwerb der Mieteinnahmen und sind daher abzugsfähig. Wenn die Hausverwaltung an nahe Angehörige übertragen wird, muss die Vereinbarung und Vergütung einem Fremdvergleich standhalten, um steuerlich anerkannt zu werden. Eine konkrete Höhe der Verwaltungskosten hängt vom vereinbarten Umfang ab und muss marktgerecht sein. Da die Hausverwalter an keine Preisvorgaben gebunden sind, empfiehlt es ich verschiedene Preise anzufragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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