Steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten!!!!
Januar 15, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich habe seit über 10Jahren eine Eigentumswohnung. Meine Eltern hatten sie bewohnt. Nun sind beide ins Heim gezogen und die Wohnung wird nun -leerstehend- renoviert. Anschliessend wird sie vermietet.
Wie kann man hier die Renovierungskosten vor der Vermietung steuerlich absetzen
bzw. wie ist hier die steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten geregelt?
Bei voller Absetzbarkeit kann man die Kosten auch auf mehrere künftige Jahre in der Steuererklärung ansetzen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die von Ihnen genannten Renovierungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, da Sie beabsichtigen die Wohnung zu vermieten.
Dazu müssen Sie die Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Größere Renovierungskosten (Erhaltungsaufwendungen) für zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden/Wohnungen die zum Privatvermögen gehören, können nach § 82b EStDV auf 2-5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Ob und in welcher Höhe die Verteilung erfolgt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Steuerprogression und muss VOR Abgabe der Einkommensteuererklärung durchgerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Freundliche Grüße
Ulrich Stiller
Steuerberater
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