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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten!!!!

Ich habe seit über 10Jahren eine Eigentumswohnung. Meine Eltern hatten sie bewohnt. Nun sind beide ins Heim gezogen und die Wohnung wird nun -leerstehend- renoviert. Anschliessend wird sie vermietet.
Wie kann man hier die Renovierungskosten vor der Vermietung steuerlich absetzen
bzw. wie ist hier die steuerliche Absetzbarkeit der Renovierungskosten geregelt?
Bei voller Absetzbarkeit kann man die Kosten auch auf mehrere künftige Jahre in der Steuererklärung ansetzen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die von Ihnen genannten Renovierungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, da Sie beabsichtigen die Wohnung zu vermieten.

Dazu müssen Sie die Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Größere Renovierungskosten (Erhaltungsaufwendungen) für zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden/Wohnungen die zum Privatvermögen gehören, können nach § 82b EStDV auf 2-5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Ob und in welcher Höhe die Verteilung erfolgt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Steuerprogression und muss VOR Abgabe der Einkommensteuererklärung durchgerechnet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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