Ferienwohnung Kleinunternehmer Umsatzsteuer
Juni 5, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Letztes Jahr haben meine Frau und ich uns im Herbst eine Ferienwohnung
gekauft.
Diese wird über eine Agentur vermittelt. Die Umsätze (Summe der Rechnungen an die Mieter, keine MWSt. ausgewiesen) dieses Jahr werden etwa 19.000€ (brutto) sein, also über den 17.500€ welche für Kleinunternehmer anzusetzen sind.
Unsere Frage:
Können wir auf dem Status Kleinunternehmer bleiben?
Steuerlich werden wir gemeinsam veranlagt. Ist jeder von uns beiden
Kleinunternehmer und verdoppeln sich so die 17.500€ bzw. werden die Umsätze
auf jeden von uns zu 50% angerechnet, da uns die Wohnung ja zu gleichen Teilen gehört ?
Damit würden wir ja in jedem Fall unter diesem Betrag bleiben.
Die 50.000€ im Jahr werden wir als Unternehmer nie erreichen, da wir
beide Angestellte sind und keine weiter Einkünfte aus "Selbständigkeit"
haben und die max. Mieteinnahmen bei ca. 21.000 € / Jahr liegen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Die steuerliche gemeinsame Veranlagung betrifft nur die Einkommensteuer, für die Umsatzsteuer findet dies keine Berücksichtigung.
Rechtlich vermieten Ihre Frau und Sie die Wohnung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Bruchteilsgemeinschaft. Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist diese GbR oder Bruchteilsgemeinschaft. Daher ist allein auf dieUmsätze abzustellen, die Sie in dieser Form erzielen.
Liegen diese Umsätze über der Grenze des § 19 UStG, ist die Anwendung der Kleinunternehmerregelung leider nicht mehr möglich.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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