Spieleserver (Minecraft) Einnahmen
Mai 21, 2012 | 40,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
momentan betreibe ich einen Minecraftserver (minecraft ist ein sehr beliebtes Computerspiel, dass jedem Käufer ermöglicht legal einen Server zu hosten.)
Nun gebe ich Spielern die Möglichkeit sich für echtes Geld im Spiel Gegenstände zu kaufen. Momentan umschreibe ich dies als Spende mit Gegenleistung, aber denke damit kommt man wahrscheinlich nicht durch.
Diese 'Spenden-Möglichkeit' sollte mir ermöglichen den Server zu finanzieren, nun habe ich allerdings schon ~430$ = 340€ innerhalb eines Monats eingenommen und die Monatlichen kosten betragen etwa $40.
Ich habe in unterschiedlichen Quellen gelesen, dass dies zu besteuern ist wenn ich einen Betrag von über 410€ im Jahr mache, diesen Betrag könnte ich wohl demnächst überschreiten...
Also zu meiner eigentlichen Frage. Wie sehen die freibeträge aus bevor ich Steuern zahlen muss? Ab wann muss ich den Gewinn (?) anmelden? Was passiert wen ich den Betrag überschreite, sollte ich ein Gewerbe anmelden oder stattdessen das Geld als Einkommen deklarieren? Was gibt es sonst noch zu beachten wenn ich so weiter mache wie bisher und am Ende etwa 400€ (was wenn mehr/weniger) monatlich machen würde?
Tut mir leid für die vielen Fragen, doch ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet und möchte nur verhindern mich irgendwie strafbar zu machen.
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Tätigkeit ist den gewerbliche Einkünften zuzurechnen, wenn Sie nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Steuerpflichtiges Einkommen ist der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben bzw. ein Verlust, falls die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Falls der Gewinn 410 € nicht übersteigt, bleibt er steuerfrei, wenn Sie Arbeitnehmer sind. Ein Verlust sollte immer geltend gemacht werden, da er die Steuerbelastung für das übrige Einkommen senkt. Nach Ihren Angaben haben Sie bisher lediglich einen Verlust erwirtschaftet.
Der Gewinn/Verlust ist in einer Einnahme-Überschussrechnung zu berechnen. Hierbei werden die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die Bruttoeinnahmen 17.500 € im Jahr nicht übersteigen. Somit ersparen Sie sich die Umsatzsteueranmeldungen.
Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde erforderlich. Gewerbesteuerpflichtiges Einkommen bleibt bis zu 24.500 € jährlich von der Gewerbesteuer befreit.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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