Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Spieleserver (Minecraft) Einnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

momentan betreibe ich einen Minecraftserver (minecraft ist ein sehr beliebtes Computerspiel, dass jedem Käufer ermöglicht legal einen Server zu hosten.)

Nun gebe ich Spielern die Möglichkeit sich für echtes Geld im Spiel Gegenstände zu kaufen. Momentan umschreibe ich dies als Spende mit Gegenleistung, aber denke damit kommt man wahrscheinlich nicht durch.

Diese 'Spenden-Möglichkeit' sollte mir ermöglichen den Server zu finanzieren, nun habe ich allerdings schon ~430$ = 340€ innerhalb eines Monats eingenommen und die Monatlichen kosten betragen etwa $40.

Ich habe in unterschiedlichen Quellen gelesen, dass dies zu besteuern ist wenn ich einen Betrag von über 410€ im Jahr mache, diesen Betrag könnte ich wohl demnächst überschreiten...

Also zu meiner eigentlichen Frage. Wie sehen die freibeträge aus bevor ich Steuern zahlen muss? Ab wann muss ich den Gewinn (?) anmelden? Was passiert wen ich den Betrag überschreite, sollte ich ein Gewerbe anmelden oder stattdessen das Geld als Einkommen deklarieren? Was gibt es sonst noch zu beachten wenn ich so weiter mache wie bisher und am Ende etwa 400€ (was wenn mehr/weniger) monatlich machen würde?

Tut mir leid für die vielen Fragen, doch ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet und möchte nur verhindern mich irgendwie strafbar zu machen.

Danke für Ihre Antwort.

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Tätigkeit ist den gewerbliche Einkünften zuzurechnen, wenn Sie nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Steuerpflichtiges Einkommen ist der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben bzw. ein Verlust, falls die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Falls der Gewinn 410 € nicht übersteigt, bleibt er steuerfrei, wenn Sie Arbeitnehmer sind. Ein Verlust sollte immer geltend gemacht werden, da er die Steuerbelastung für das übrige Einkommen senkt. Nach Ihren Angaben haben Sie bisher lediglich einen Verlust erwirtschaftet.

Der Gewinn/Verlust ist in einer Einnahme-Überschussrechnung zu berechnen. Hierbei werden die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die Bruttoeinnahmen 17.500 € im Jahr nicht übersteigen. Somit ersparen Sie sich die Umsatzsteueranmeldungen.

Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde erforderlich. Gewerbesteuerpflichtiges Einkommen bleibt bis zu 24.500 € jährlich von der Gewerbesteuer befreit.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
Wie empfehlenswert ist der Experte?

Experte für Umsatzsteuer

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil