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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft

Hallo zusammen

vor 20 Jahren hat ein Großvater 2x Zwei-Familienhäuser (als Erbengemeinschaft) an seine Enkel vererbt - die Häuser waren damalig mit Hypotheken belastet.
Diese Häuser wurden 1965, bzw. 1968 erbaut und sind seitdem ausschließlich im Familienbesitz. Beide Häuser wurden jeweils von einer Partei selbst genutzt und die andere Wohneinheit vermietet – die Einnahmen wurden ordnungsgemäß über die Einkommenssteuer versteuert.
Heute sind die Häuser Schuldenfrei, so dass diese jetzt getrennt werden sollen.
Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie dies event. geschehen soll.
1.) Eine Möglichkeit wäre, dass einer eine Hälfte an den anderen Verkauft und das dieses Geld, wieder in das Haus investiert wird, welches dann noch beiden gehört.
2.) Eine weitere Möglichkeit wäre, dass einer eine Hälfte an den anderen Verkauft. Der Erlös aus dem Verkauf würde in eine neue, andere Immobilie investiert werden.
3.) Die Häuser werden so aufgeteilt, so dass jedem ein Haus alleine gehört, d.h. jeder die Hälfte des anderen übernimmt.

In allen Fällen wäre jetzt zu klären, inwieweit Steuern anfallen. Nach der Recherche im Internet, gab es verschiedene Aussagen, welche ich wie folgt zusammenfassen.
• Die Häuser befinden sich im Privatbesitz und sind nicht Bestandteil eines Betriebsvermögens.
• Der Besitz wurde unentgeltlich durch Erben erworben, womit auch die Fristen des Besitzes mit vererbt wurden.
• Das Erbe unterlag der Erbschaftssteuer und wurde bezahlt.
• Nach §23EStg muss der Gewinn ( wie würde der Gewinn bei einer Besitzübernahme durch Erben ermittelt??? ) nur der Einkommenssteuer unterworfen werden, wenn zwischen Erwerb ( in diesem Fall der Bau ca. 1965 ) und dem Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
• Grunderwerbssteuer 5% des Kaufpreises
Fazit:
Es fallen außer der Grunderwerbssteuer keine weiteren Steuer an, da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, welches außerhalb der 10 Jahre liegt. Zusätzlich fallen noch Notar / Amtsgerichtskosten für die Umschreibung an. Zukünftig würde nur für die neu erworbene Hälfte eine Einkommenssteuer anfallen, wenn das Haus innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb der Hälfte wiederverkauft werden.

Welcher Betrag wäre überhaupt steuerpflichtig?
Der Erlös?
Der Gewinn?

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,


im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.


Steuerpflichtig nach § 23 EStG ist der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften .

Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 1 EStG der Unterschied zwischen Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskoten und den Werbungskosten andererseits.

Bei unentgeltlichem Erwerb ist nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung des Wirtschaftsgutes durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.

In Ihrem Fall wären die Anschaffungskosten von 1965 bzw. 1968 maßgebend. Ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft würde dann an der 10- Jahresfrist scheitern.

Bei einem vorgesehenen (teilweisen) Verkauf beginnt eine neue Frist i.S.d. § 23 EStG zu laufen.



Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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