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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Erwerb einer Wohnimmobilie aus Familienbesitz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um einen Erwerb einer Wohnimmobilie aus Familienbesitz.

im Jahre 2010 habe ich ein Haus, zu privaten Wohnzwecken, von meiner Mutter erworben.
Alle Vereinbarungen, zwischen meiner Mutter und mir, wurden mündlich getroffen. Es wurde bis zum heutigen Tag keine Grundbucheintragung auf meinen Namen durchgeführt.
Das bedeutet diese Immobilie ist noch immer (über 10 Jahre) im Besitz meiner Mutter.
Trotzdem habe ich ab dem Jahr 2010 – 2014 insgesamt 45.500,00 € für diese Immobilie, an meiner Mutter, gezahlt. Diese Zahlungs- Ein und Ausgänge sind bei dem Finanzamt nicht angegeben worden.
Demnächst hatte ich geplant die Immobilie auf meinen Besitz, durch einen Notar eintragen zu lassen.
Aus privaten Gründen, habe ich mich aber nun dazu entschieden, den Erwerb der Immobilie Rückgängig zu machen und mir den Betrag von 45.500,00 €, von meiner Mutter, wieder zurückzahlen zu lassen. Diese Rückzahlung und ist für meine Mutter kein Problem. Das Haus wird sie nun an einen anderen Interessenten veräußern.

Für die Rückzahlung wurde eine monatliche Rate von 1.000,00 € vereinbart.

Meine Fragen an Sie:

Stellt der bisherige Erwerb bzw. Rückerwerb ein Problem dar?

Was sollte ich bei einer ordentlichen Abwicklung meines Anliegens beachten? Was könnte ich evtl. anders machen?

Muss ich die Rückzahlung von 45.500,00 € bzw. die monatlichen Raten von 1.000,00 € in meiner Einkommenssteuererklärung angeben?

Diese monatlichen 1.000,00 € werden für eine bestimmte Zeit mein einziges Einkommen sein. Was sollte ich, in der Zeit, in meiner Einkommenssteuererklärung angeben oder wie sollte ich mich verhalten?

Ich bitte um eine Beratung für dieses Anliegen!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Da der Grundstücksverkauf weder notariell beurkundet noch im Grundbuch eingetragen ist, ist der Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Mutter von anfang an ungültig (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Somit hat der Verkauf des Grundstückes überhaupt nicht stattgefunden. Der von Ihnen
entrichtete Kaufpreis in Höhe von 45.500,00 EUR ist von Ihrer Mutter an Sie zurückzuzahlen. Erfolgt die Rückzahlung ratenweise in Höhe von 1.000,00 EUR, so gewähren Sie Ihrer Mutter letztlich ein Darlehen, dass ratenweise getilgt wird. Die Rückzahlungbeträge des Darlehens sind einkommensteuerrechtlich keine Einkünfte und müssen folglich auch nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Vereinbaren Sie hingegen mit Ihrer Mutter hinsichtlich des Darlehens eine Verzinsung, so sind die jährlichen Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
Internet: www.illiges-steuerberatung.de
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de

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