Als Kleinunternehmer auf Weltreise arbeiten - was gilt es zu beachten?
Juli 16, 2014 | 40,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich zur Zeit auf einer Weltreise, möchte aber zwischendurch als Kleinunternehmer tätig werden. Ich habe auch schon die letzten Jahre als Kleinunternehmer gearbeitet und falle, ausgehend von meinen vorherigen Einkommen, weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung.
Versichert bin ich im Moment nur über meine Reisekrankenversicherung und meine Klienten würden sich in ganz Europa befinden.
Ich gehe nicht davon aus, dass mein Jahres-Gesamteinkommen den Wert von 8000EUR übersteigen wird.
Kann ich also Rechnungen stellen oder stelle ich mir das zu einfach vor?
MfG
hallo verehrter Fragesteller,
es ist KEIN Problem.
Bei dem von Ihnen angegebenen Umsatz und dem
zu erwartenden Einkommen, spricht nichts dagegen,
dass Sie an Ihre Auftraggeber Rechnungen stellen.
Bitte weisen Sie aber keine Mehrwertsteuer aus.
Wie Ihnen bekannt ist, unterliegt ein Kleinunternehmer
nicht der Umsatzsteuer. Sie müssen jedoch auf
den Rechnungen den Hinweis anbringen, dass Sie
Kleinunternehmer sind und nach §19 UStG von der
Steuerberechnung befreit sind.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft
und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
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