Firmen Wohnsitz in der Schweiz und arbeiten primär in Deutschland
September 24, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Guten Tag! Ich bin freiberufliche Unternehmensberaterin und Coach.
Ich bin Schweizerin und überlege, in Zukunft mehr Zeit in der Schweiz zu verbringen. Ich spiele mit dem Gedanken in der Schweiz meinen Hauptwohnsitz zu haben und dann meine Einnahmen auch
in der Schweiz zu versteuern. Jedoch sind derzeit noch 100% meine Kunden in Deutschland.
Vermutlich ändert sich dies, wenn ich mehr Zeit in der Schweiz verbringen werde.
Meine Frage: geht das überhaupt? Denn ich werde sicher auch weiterhin in Deutschland sein und leben.
Würde ich mich dann beim Finanzamt Deutschland abmelden und alle Einnahmen - auch
wenn die Dienstleistung in Deutschland erbracht wurde - in der Schweiz versteuern?
Vielen Dank für eine Information dazu!
sehr geehrte Fragestellerin,
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
So heißt der erste Satz im Einkommensteuergesetz Deutschlands.
Für Sie bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie zwar in der Schweiz Ihren Hauptwohnort haben, aber auch in Deutschland arbeiten und „leben“, auch in Deutschland steuerpflichtig sind und werden – und zwar mindestens dann, wenn Sie sich mehr als „180“ Tage im Jahr in Deutschland „aufhalten“. – Bei Boris Becker hatte damals ein Besuch seiner Kinder in München gereicht, um einen Aufenthalt zu vermuten und ihn so in Deutschland voll steuerpflichtig werden zu lassen.
Sofern es aber nachweisbar ist, dass Sie weniger als 180 Tage in Deutschland verbringen und Ihr Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegt, käme höchstens eine „beschränkte“ Steuerpflicht für die in Deutschland erzielten Einkünfte zum tragen. Hierzu müssten aber noch die genaueren Abläufe und Umstände untersucht werden, wie und wo Sie Ihre Kunden beraten.
Zudem sind Sie in Deutschland steuerpflichtiger umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn Sie in Deutschland beraten oder von der Schweiz aus deutsche Privatpersonen beraten.
Das Unangenehme in Ihrer Frage ist der Satz
- Denn ich werde sicher auch weiterhin in Deutschland sein und leben.
Hieraus ergibt sich einfach die dann in Deutschland bestehende Steuerpflicht. In welcher Höhe und in welcher Form muss dann das einzelne Detail ergeben.
Ich hoffe, ich konnte soweit helfen
und gebe trotzdem noch zu bedenken, dass eine Verlagerung eines Unternehmens ins
Ausland, steuerlich so gehandhabt wird, als ob man diesen Betrieb aufgibt bzw. veräußert. Es werden also alle stillen Reserven „aufgedeckt“ und so möglicherweise ein „fiktiver“ Gewinn versteuert.
Ich denke, einfacher wäre es für Sie, die deutsche Firmenadresse vorerst beizubehalten und mit diesen Einkünften weiterhin in Deutschland Steuern zu zahlen und in der Schweiz ein „zweites“ Unternehmen zu eröffnen und dort neu anzufangen. Und mit den Jahren hat die deutsche Unternehmung immer weniger Geschäft bis hin zu EUR 0,00 und die schweizer Unternehmung wächst. Eventuell ist das eine Lösung für Sie.
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de
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