Verlustvorträge-Gewerbesteuer
September 4, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Können Verlustvorträge nach §10d Abs.4 EStG auch mit der Gewerbesteuer verrechnet werden ?
Anm.: Die Verlustvorträge sind nicht durch Gewerbeverluste, sondern während einer früheren freiberuflichen
Tätigkeit entstanden.
Vielen Dank !
sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort lautet leider NEIN.
Verluste im Bereich der Gewerbesteuer hängen
immer an dem \"Betrieb\", der diese Verluste
erlitten hat und können nur von diesem auch
wieder \"genutzt\" werden.
Ausnahmen gäbe es nur bei z.B. Fusionen.
Aber das trifft bei Ihnen nicht zu.
Ich hoffe, hiermit gedient zu haben.
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
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