Verein als Kleinunternehmen
August 8, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Guten Tag,
wir sind eine Burschenschaft und haben durch einige in der Vergangenheit liegende Kirmese einen Verlustvortrag von ca. 25.000€ angehäuft.
Da wir nun keine Kirmes mehr machen, sondern nur ein kleines Dorffest, wollen wir gerne die Besteuerung der Einnahmen (Umsatzsteuer) auf Kleinunternehmerregelung ändern.
Die erste Frage ist, ob dies so möglich ist
und die zweite ist ob sich daraus negative folgen z.B. für den Verlustvortrag ergeben (also dieser Beispielsweise gestrichen werden muss, was das ganze uninteressant machen würde).
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Die Kleinunternehmer- Regelung kann beantragt werden, wenn der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz nicht über 17.500 € lag. Falls die Geschäfte nur in einem Teil des Jahres betrieben wurden, ist der Umsatz auf das ganze Jahr hochzurechnen.
Wenn Sie von sich aus in der Vergangenheit zur Regelbesteuerung optiert haben, sind sie fünf Jahre daran gebunden. Dies gilt selbst dann, wenn Ihr Jahresumsatz deutlich unter 17.500 € liegt. Ein Gewinn oder Verlust hat umsatzsteuerlich keine Bedeutung.
Im vorliegenden Fall ist nach der Sachverhaltsschilderung nicht ersichtlich, ob diese Kriterien erfüllt sind.
Da die umsatzsteuerlichen Folgerungen für die Ertragsteuern keine Bedeutung haben, hat beispielsweise ein Verlustvortrag insoweit keine negativen Auswirkungen.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sacherhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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