Besteuerung von IRA und Roth IRA
September 7, 2013 | 35,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Ich wohne momentan in den USA und moechte eventuel nach Deutschland ziehen. Ich habe hier normale IRAs und Roth IRAs. Ich moechte mich in Deutschland pensionieren und das Geld im Rentenalter auszahlen lassen. Wann werden diese Konten in Deutschland besteuert? Ich vermute die normale IRA wird erst im Rente versteuert (unter Art. 18A). Wie wird aber den Roth 401K besteuert, da ich bereits die Steuern in den USA bezahlt habe. Muss ich Deutschland nochmal Steuer bezahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Unter die Altersvorsorge i.S.d. Art. 18 A DBA zwischen Deutschland und den USA fallen beispielsweise Altersvorsorgepläne nach §§ 401(a), 408(k) IRA.
Dagegen werden Roth-IRA ausgenommen.
§ 401k stellt eine weitere Besonderheit zur Definition in § 401a dar. so dass i.d.R. Art. 18 A anzuwenden ist. Nach § 401k (1) muss dies aber nicht zwingend der Fall sein. Es sollte deshalb eine Bestätigung (durch Arbeitgeber oder IRS) eingeholt werden, dass der Vorsorgeplan die Voraussetzungen des § 401a erfüllt, es sei denn, dass sich diese Voraussetzungen aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Nach dem Sachverhalt könnte wohl angenommen werden - wenn “die Steuern in den USA bereits bezahlt” wurden - dass die Altersvorsorge bereits ausgezahlt und somit aufgelöst wurde. Sollten dennoch in Deutschland zukünftig Zuflüsse erfolgen, so könnten nach den einschlägigen Artikeln des DBA entsprechende Besteuerungen in Deutschland erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
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