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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Versteuerung von DW bei VErlegung des Firmensitzes und Beibehaltung des Wohnorts

Folgender Sachverhalt:
- Firma schliesst den Standort mit dem bisherigen Firmensitz
- Neuer Firmensitz wird ein bereits bestehender Standort
- Angestellter Mit- Geschäftsführer mit Dienstwagen
- Aufgrund starker internationaler Aktivitäten und weiterer Standorte im Ausland viel auf Reise, ansonsten im Home Office tätig.
- DW Versteuerung Stand Heute erfolgt über 1% Regelung auf die alte Geschätsadresse mit Mindestzahl = 3 Arbeitstage pro Monat verrechnet.
Fragestellung:
- Mit welcher Abrechnungslösung kann die Belastung bei der DW- Versteuerung im angemessenen Rahmen gehalten werden, unter Berücksichtigung von:
- Wie bisher auch arbeiten vom Home Office oder auf Dienstreise zu anderen Standorten / Zulieferern / Kunden
- Anwesenheit am neuen Firmensitz ca. 1 x im Monat
- Reise zum neuen Standort wird aufgrund der Entfernung mit dem Flugzeug zurückgelegt, nicht mit dem DW
- sehr hoher prozentualer Privatnutzen des DW (gut 90%)
Konkretes Berechnungsbeispiel:
- DW BLP 38 TE
- Entfernungskm heute 25 km
- Entfernungskm zum neuen Standort 570 km
Folgende Varianten wurden bereits angedacht - welche gibt es noch, welche davon sind überhaupt nur plausibel darstellbar, welche davon machen finanziell einfach keinen Sinn?
- Zweitwohnsitz am neuen Standort nehmen - geht das steuerlich wirksam mit nachweislich geringer Anwesenheit vor Ort
- Formale Verlegung des Dienstsitzes in einen angemieteten Arbeitsraum beim Wohnort - verträglich mit Position als GF?
- Fahrtenbuch statt 1% Regelung -ist das bei dem hohen Privat KM Anteil wirklich günstiger?
- Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Für die Beantwortung Ihrer Frage muss ich zunächst eine Sache klarstellen.

Die steuerliche Behandlung eines Dienstwagens umfasst zwei Aspekte:
1. Sie versteuern pauschal 1% des Listenpreises, um den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Wagens, der ja einen Gehaltsbestandteil darstellt, zu erfassen (sofern Sie nicht zur Fahrtenbuchlösung optieren).
2. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind entweder 0,03% des Listenpreises bei täglicher Fahrt bzw. bei doppelter Haushaltsführung 0,002% anzusetzen.

Die Pauschalversteuerung ist kilometerunabhängig. Wenn Sie allerdings einen hohen Privatanteil haben, ist es für Sie günstiger als ein Fahrtenbuch zu führen. Allerdings können Sie über keine Gestaltung die grundsätzliche Besteuerung dieses Teils umgehen.

Anders sieht es bei der kilometerabhängigen Besteuerung aus. Die Finanzverwaltung hat hier nach diversen Urteilen des BFH eingelenkt. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nur sehr selten an Ihrem Arbeitsplatz sind, weil Sie bspw. Dienstreisen und Home-Office mischen, darf hier nicht pauschal mit 0,003% besteuert werden. Vielmehr dürfen hier nur die tatsächlichen Fahrten ins Büro mit dem Satz für Familienheimfahrten besteuert werden. Knackpunkt wird hier der Nachweis der Fahrten an den vertraglichen Arbeitsplatz sein. Hier müssen Sie über aussagekräftige Belege den Nachweis führen.

Damit können Sie die Besteuerung für die Fahrten auf das tatsächliche Maß reduzieren. Ob es Sinn macht, einen Zweitwohnsitz und damit eine doppelte Haushaltsführung zu begründen, müsste durchgerechnet werden. Schließlich fallen hier ja auch Mietkosten an, die zwar steuerlich abzugsfähig sind, aber zum verbleibenden Teil von Ihnen getragen werden müssen.

Ich hoffe, Ihnen habe weiterhelfen können. Bei Nachfragen melden Sie sich bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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