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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Arbeitgeber in Österreich aber Wonsitz und Arbeitsort in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde ab Oktober von München aus für eine österreichische Firma arbeiten. Die Firma war bisher noch nicht in Deutschland aktiv. Mein zukünftiger Chef will das Arbeitsverhältnis mit einem sog. Consulting Vertrag beginnen. Dies bedeutet dass ich mich selbständig machen muss oder? Zur Tätigkeit: ich werde die Produkte der österreichischen Firma in Deutschland vermarkten und werde von zu hause arbeiten.
Ich würde natürlich am liebsten einen Angestelltenvertrag unterzeichnen. Können Sie mir sagen, welche Belastungen auf meinen Arbeitgeber und auf mich zukommen? In welchem Land muss ich Steuern bezahlen? Führt mein Arbeitgeber die Lohnsteuer ab?

Ich habe leider fast keine Ahnung von dieser MAterie und hoffe, dass Sie mir helfen können

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Um zu beurteilen, ob Sie unter einem Consulting Vertrag eine selbständige Tätigkeit ausüben, muss dieser Vertrag dahingehend überprüft werden, ob die Arbeit weisungsgebunden ausgeübt wird, ob eine Einbindung in die Organisationsstruktur des Unternehmens des Auftragsgebers vorliegt und ob ein unternehmerisches Risiko für Sie besteht. Ohne Prüfung des Vertrags ist eine Beurteilung nicht möglich.

Wenn Sie eine unselbständige Tätigkeit bei dem österreichischen Arbeitgeber aufnehmen möchten, der ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte in Deutschland hat, und Ihre Arbeit in Deutschland ausgeführt werden soll (Tätigkeit in Deutschland), wird Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit in deutschland steuerpflichtig, da Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben und in Deutschland ansässig sind. Die Höhe der Steuer hängt von Ihren Einkünften ab. Sie haben aktuell einen Grundfreibetrag i.H.v. 8130 EUR. Darüber hinaus wird die Steuer progressiv berechnet.

Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer vom Lohn/Gehalt zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Ihr Arbeitgeber kann einen ständigen Vertreter (z.B. Steuerberater etc.) in Deutschland bestellen und entsprechend die Melde- und Zahlungspflicht zu erfüllen. Alternativ müssen Sie sich beim dem zuständigen Finanzamt diese Tätigkeit melden. Ihr Finanzamt wird dann die Vorauszahlungen festsetzen. Sie erhalten Gehalt ohne Steuerabzug und müssen selbst Vorauszahlungen an zuständiges Finanzamt entrichten.

Im Hinblick auf Sozialversicherung ist eine abhängige Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, soweit keine Befreiung der Sozialversicherungspflicht in Betracht kommt. Die Höhe der Sozialabgaben hängt vom Entgelt und davon ab, wo Sie krankenversichert sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Auch hierfür kann Ihr ausländischer Arbeitgeber einen ständigen Vertreter beauftragen, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Kommt Ihr Arbeitgeber, wenn er in Deutschland keinen Gerichtsstand hat, seinen Verpflichtungen nicht nach, dann müssen Sie anstelle Ihres Arbeitgebers die Melde- und Zahlungsverpflichtungen erfüllen.

Um zu kalkulieren, wie hoch die Abzüge in Abhängkeit von Ihrem Gehalt sein können, empfehle ich Ihnen Internet-Gehaltsrechner zu nutzen. Solches Tool bieten verschiedene Krankenkasse im Internet an: AOK, DAK etc. Jedoch dient der Gehaltsrechner nur zur ersten Orientierung. Er ersetzt keinesfalls komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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