Ausländische Einkünfte als Freiberufler
Mai 31, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Thomas Textoris
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Freiberufler berate ich ein spanisches Unternehmen, die Leistung wird in Spanien erbracht. Bisher habe ich meine Rechnungen an die deutsche Niederlassung des spanischen Unternehmens gestellt.
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und berechne keine Umsatzsteuer.
Jetzt werde ich gebeten, zukünftige Rechnungen direkt an die spanische Muttergesellschaft zu stellen.
Ist das für mich, aus steuerlicher Sicht betrachtet, nachteilig und auf was muss ich achten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Die freiberufliche Beratung eines spanischen Unternehmens ist in Spanien steuerbar und steuerpflichtig. Die Rechnung wäre wie bisher \"Netto\" ohne Umsatzsteuer auszustellen. Allerdings nicht aufgrund der Kleinunternehmerregelung sondern aufgrund der Tatsache das Sie eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung erbringen. Hierbei findet ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft statt. Die spanische Gesellschaft schuldet in Spanien die spanische Steuer und kann sie im gleichen Zug als Vorsteuer wieder abziehen. In der Rechnung haben Sie auf das Reverse Charge Verfahren (Wechsel der Steuerschuldnerschaft) hinzuweisen.
Sie müssen aber in der Rechnung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Wenn Sie noch keine haben, müssen Sie eine solche beantragen. Zudem ist eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet Steuerpflichtige sonstige Leistung, in einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erklären (18 b Nr.2 UStG).
Aus steuerlicher Sicht ergeben sich also keine nachteiligen Konsequenzen. Nur der formale Aufwand ist etwas größer.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Textoris
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?