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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Steuerliche Behandlung der Einnahmen eines deutschen Einzelunternehmers in Australien

Guten Tag,

ich bin seit 13 Jahren selbstständiger Grafikdesigner & Mediengestalter in Deutschland, umsatzsteuerpflichtig, ohne Angestellte, nicht buchhaltungs- oder bilanzierungspflichtig.

Seit einigen Monaten verkaufe ich zusätzlich neben meinen normalen Projekten (Entwicklung von Webprojekten, Corporate Design, Flyer, Drucksachen usw.) auch sogenannte Web Templates über eine Marktplattform im Internet namens themeforest.net. Diese Plattform wird von einer Australischen Firma namens \"Envato\" betrieben.

Das Prinzip kurz erklärt: professionelle Designer / Developer entwickeln vorgefertigte Templates für Webseiten oder Shopsysteme, welche von Envato nach Beurteilung und Freigabe auf deren Plattform für die Öffentlichkeit (Privatpersonen oder auch Unternehmen) zum Kauf angeboten werden. Diese Personen oder Unternehmen kaufen eine Lizenz dieser Templates für relativ wenig Geld (um die 40,- Dollar) und benutzen diese als Basis für ihre eigenen Webprojekte, arbeiten damit weiter, ändern diese ggf. nach ihren Ansprüchen und verkaufen die fertigen Webprojekte samt benutzen Template ggf. an ihre Kunden weiter (einmalig erlaubt - pro Projekt muss eine Lizenz des Templates gekauft werden).

Ich als professioneller Designer / Developer bekomme von den Sales einen bestimmten Prozentsatz von Envato (von 50% bis über 80% je, nachdem wie viel Umsatz man insgesamt bisher generiert hat), den Rest verdient Envato selber. Ich bekomme von Envato einmal monatlich den Gewinn per Paypal ausbezahlt (so um die 1000,- bis 2000,- Dollar). Es gibt weder Rechnungen noch irgendwelche anderen Abrechnungsbelege darüber, ausser eben den Kontoauszug von Paypal.

Meine Frage ist nun: Wie werden diese Einnahmen steuerlich behandelt? Soweit ich weiss, müsste ich dafür keine Umsatzsteuer abführen, oder? Wie und wo muss ich diese Einnahmen bei der Steuererklärung angeben? Wirken sich diese Einnahmen auf meine Einkommensteuer aus (Progressionsvorbehalt oder wie das heisst... ;) ? Oder muss ich gar doch die Umsatzsteuer dafür abdrücken? Müsste ich monatlich Envato eine Rechnung schreiben, damit ich diese Einnahmen überhaupt irgendwo nachweisen kann?

Vielen Dank,

Mit besten Grüßen,

Steuerberater Thomas Textoris

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Mit der Entwicklung von vorgefertigten Templates erbringen Sie an Envato eine sonstige Leistung (3 (9) UStG). Der Ort dieser sonstigen Leistung ist in Australien (3a (2) UStG). Somit ist diese Leistung grundsätzlich in Australien steuerbar und steuerpflichtig. Im australischen Recht findet das Reverse Charge Verfahren Anwendung (13 b (2) 1 UStG in sinngemäßer Anwendung). Somit schuldet Envato in Australien die australische Steuer kann Sie aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen.

Sie sind verpflichtet innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen (14 (2) 2 UStG). Zusätzlich haben Sie in der Rechnung auf das Reverse Charge Verfahren hinzuweisen (14 a (5) UStG). Wenn es möglich ist sollten Sie mit der Firma Envato Kontakt aufnehmen, ob die Steuern in Australien tatsächlich abgeführt worden ist, mit Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren.

Einkommensteuerlich handelt es sich um \"normale\" Betriebseinnahmen! Diese unterliegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Ihrem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Textoris
Steuerberater

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Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Steuerberater Thomas Textoris

Steuerberater Thomas Textoris

Kerpen, Rheinl

Steuerberater im Anstellungsverhältnis gem.§ 58 StberG bei Steuerberater Jürgen Textoris, Innungstraße 5, 50354 Hürth. Bestellung zum Steuerberater am 25.03.2013. Ausbildung zum Steuerfachangestellten (2001-2004), Steuerfachwirt (2009).

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