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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Unterstützungsgelder aus der Schweiz

Sehr geehrter Herr Steuerberater/In, ich bin Schweizerin und lebe in Deutschland. Meine Mutter wohnt in der Schweiz und möchte mich hier in Deutschland finanziell unterstützen. Damit sie mir mtl. Geld überweisen kann, braucht sie von mir eine notarielle Beglaubigung, dass ich Unterstützung brauche, damit sie die Beträge steuerlich absetzen kann. Dagegen müsste ich diese hier in Deutschland als Einkommen versteuern, sehe ich das richtig? Können Sie mir dazu genauere Informationen geben, ob es diese Beglaubigung auch braucht und ev. haben Sie noch ein paar Ratschläge auf Lager? Besten Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Sie müssen als unterhaltsberechtigte Empfängerin wegen ihrer Bedürftigkeit den von Ihrer Mutter empfangenen Unterhalt in Deutschland nicht versteuern und auch nicht in der Steuererklärung angeben (§ 22 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Ob der Nachweis Ihrer Bedürftigkeit notariell beglaubigt sein muss, ist mit einem schweizer Kollegen zu klären, da Absetzbarkeit der Unterhaltzahlungen ausschließlich durch die schweizer Steuergesetzgebung geregelt ist.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges