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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Betriebsvermögen

Nach dem Tod der Eltern vor 20 Jahren war der landwirtschaftliche Betrieb eine Erbengemeinschaft ( 3 Schwestern).
1993 fand eine sog. Teilerbauseinandersetzung statt; meine Frau erhielt den gesamten landw. Betrieb, die 2 anderen Schwestern je einen Bauplatz.
Ein Grundstück wurde nicht wurde nicht verteilt und blieb weiter Erbengemeinschaft. Es wurde auch nicht mehr bewirtschaftet.

Meine Frage: Ist dieses einzelne Grundstück noch Betriebsvermögen oder nicht?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und im Rahmen Ihres Einsatzes kann man hierzu Folgendes festhalten:

Durch den Erbfall wurde der landwirtschaftliche Betrieb durch die Erbengemeinschaft fortgeführt. Ich verstehe es richtig, dass diese ingesamt 3 Bauplätze (2 davon verteilt 1993, 1 noch in der Erbengemeinschaft) vor dem Erbfall zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen dazugehörten?

Wenn dem so ist, dann gilt folgendes:

Der von der Erbengemeinschaft gehaltene GuB, der nicht mehr bewirtschaftet wird, behält grundsätzlich die Eigenschaft von Betriebsvermögen. Allerdings wäre zu prüfen, ob durch diese \"Nicht-mehr-Nutzung\" eine Nutzungsänderung vorliegt, die eine Entnahme zum Verkehrswert ins Privatvermögen zur Folge haben könnte.

Wenn man den GuB weder dem notwendigen BV noch dem notwendigen PV zuordnen kann, so bleibt es bei der Betriebsvermögenseigenschaft (fortbestehendes BV). Es kommt nicht zu einer automatischen Zwangsentnahme ins PV durch Nutzungsänderung.

Für brach liegenden GuB bei LuF hat der BFH entschieden, daß es sich um ein solches fortbestehendes BV handelt. Denn es liegt weder eine ausdrückliche Entnahme ins PV vor noch ist es notwendiges BV (mangels Bewirtschaftung).

Ergebnis: Betriebsvermögen

Hat Ihnen das soweit geholfen?

Viele Grüße
Patrick Färber
StB
patrickfaerber@arcor.de

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StB Patrick Färber