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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Eigenleistung für GbR - steuerlich absetzbar?

Hallo,
mein Mann und ich besitzen als GbR eine Ferienwohnung, die ausschließlich hotelmäßig an Feriengäste vermietet wird und einen jährlichen Umsatz von ca. 10.000 Euro erzielt. Hauptberuflich ist er als Angestellter in der Industrie beschäftigt.
Wir haben in dieser Ferienwohnung umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten selbst durchgeführt (neue Küche eingebaut, Fußböden gelegt, Tapezier- und Anstricharbeiten, Möbelmontage).
Besteht die Möglichkeit, diese Leistungen für die Firma beim Finanzamt in der Einnahmeüberschußrechnung geltend zu machen? Zum Beispiel einen Stundenlohn von 25,- Euro/h, die wie Ausgaben behandelt werrden, oder müssen dafür Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, seine eigene Arbeitsleistung vergütet zu bekommen?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich gerne auf Basis einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Der Begriff der Werbungskosten wird definiert als Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, § 9 Abs. 1 EStG.

Darunter versteht man eine Ausgabe, die in Geld oder Geldeswert besteht und durch ihr ABFLIESSEN eine Vermögensminderung bewirkt.

Deshalb ist die eigene Arbeitskraft leider nie unter die Werbungskosten zu subsumieren (höchstrichterliche Rechtsprechung BFH).

An der Werbungskosteneigenschaft der Materialkosten etc. ändert dies selbstverständlich nichts.

Ich bedauere, Ihnen eine negative Antwort geben zu müssen und keine Alternative bieten zu können.

Einen schönen Abend dennoch wünscht

Patrick Färber
Steuerberater
post@richtig-gegensteuern.de


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StB Patrick Färber